In dem Schreiben, welches der APA vorliegt, werden im Wesentlichen die Vorwürfe der Stifterin, die beim Handelsgericht einen Abberufungsauftrag gegen den gesamten Vorstand angestrengt hatte, entkräftet. Von Meschars Anwalt war dazu keine Stellungnahme zu erhalten.

Die Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers wurde im Auftrag des Handelsgerichtes erstellt, bei welchem das Verfahren anhängig ist. Die Stifterin Gertrud Meschar wirft dem Vorstand unter anderem vor, den Stiftungszweck nicht zu erfüllen. Graf hatte in Folge der Vorwürfe Anfang Juni angekündigt, sich aus dem Vorstand zurückzuziehen, gleichzeitig aber sämtliche Anschuldigungen strikt zurückgewiesen. Anfang Juli wurde der Antrag der Stiftung auf Löschung der Funktion Grafs aus dem Firmenbuch dann auch bewilligt - Graf ist damit nun auch formell nicht mehr im Stiftungsvorstand vertreten.

Anschuldigungen zum Großteil nicht bestätigt

Im Bericht des Wirtschaftsprüfers werden die Anschuldigungen Meschars zum Großteil nicht bestätigt. Zum Vorwurf, die Erfüllung des Stiftungszweckes (die Versorgung der Stifterin) sei durch Veranlagungspolitik und Kreditaufnahme gefährdet, heißt es im Bericht, eine solche Gefährdung könne derzeit "nicht festgestellt werden". Auch der Vorwurf, dass die Ausschüttung an die Begünstigte nur 5.000 Euro pro Jahr betragen habe und damit zu gering sei, wird in Abrede gestellt: "Die kurzfristige Liquidität der Stiftung ist gewährleistet, Zuwendungen und Kosten der Stifterin wurden im Ausmaß von EUR 7.800,00 bis EUR 13.800,00 p.a. getätigt bzw. übernommen."

Auch in dem von der Stifterin kritisierten Kauf einer Liegenschaft (ein Hausanteil, in dem die Gastwirtschaft von Grafs Bruders eingemietet ist) durch die Stiftung sieht der Wirtschaftsprüfer keinen Schaden: "Ein Vermögensverlust der Stiftung durch den Kauf der Liegenschaft Billrothstraße kann derzeit nicht festgestellt werden", heißt es dort. Der von Meschar beanstandete Mietrückstand wird mit einer langen Baustellentätigkeit begründet: "Mietverträge, an Mieter erteilte Gutschriften und Zahlungsmodalitäten erscheinen nicht unüblich", so das Urteil des Prüfers.

Zum Vorwurf, bei einem Verkauf einer Liegenschaft sei ein zu geringer Kaufpreis erzielt worden, heißt es in dem Gutachten, dies sei aus den vorliegenden Unterlagen "nicht ableitbar".

Graf fordert Ende der Kampagne

Graf erklärte dazu gegenüber der APA, es sei für ihn nun evident, "dass ich niemandem ein Vermögen weggenommen habe und die Stiftung völlig korrekt geführt habe." Er erwarte sich, dass die "Agitation" gegen ihn und die zwei anderen verbliebenen Vorstände eingestellt werde. Darüber hinaus erwarte er sich eine Entschuldigung von jenen, die diese "Kampagne" gegen ihn betrieben hätten - konkret nannte er den ORF sowie die Tageszeitungen "Krone", "Kurier" und "Österreich". Die Stifterin selbst meine er damit nicht, sagte er - auch wenn er nicht mehr damit rechne, dass die Beziehung zu der 90-Jährigen "eine gute" werde.

Vom Anwalt der Stifterin, Georg Zanger, war vorerst keine Stellungnahme zu erhalten. Das Verfahren am Handelsgericht dürfte jedenfalls nicht vor August fortgesetzt werden, da die zuständige Richterin bis Ende Juli auf Urlaub ist, wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber der APA mitteilte.

ÖVP sieht keinen Persilschein

Wie zuvor die SPÖ sieht auch die ÖVP im Gutachten des Wirtschaftsprüfers keinen "Persilschein" für den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (F) in der Stiftungsaffäre. "Die rechtliche Komponente ist das eine, aber für gewählte Volksvertreter, insbesondere für Nationalräte und vor allem Präsidenten des Nationalrates müssen höhere moralische Maßstäbe gelten", sagte VP-Generalsekretär Hannes Rauch in einer Aussendung am Sonntag. "Die Optik bleibt fatal", meint Rauch. FP-Chef Heinz-Christian Strache sei offenbar "überfordert", für Ordnung in den eigenen Reihen zu sorgen.