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Verfassungsreform: Kein Regierungsamt bei rechtskräftiger Anklage

Mandatare und Regierungsmitglieder im Burgenland müssen künftig ihr Amt bei einer rechtskräftigen Anklage ruhend stellen, sonst droht eine Kürzung der Parteienförderung.

© APA / Hans Klaus Techt
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ)