Die vergangenes Jahr beim Umfrageinstitut Demox durchgeführte Hausdurchsuchung war „gesetzeswidrig“, hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) entschieden. Die Razzia hatte im Zusammenhang mit Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund um Umfragen stattgefunden, die von mehreren ÖVP-geführten Ministerien in Auftrag gegeben worden waren. Das Oberlandesgericht Wien hat einer Beschwerde von Demox-Geschäftsführer Paul Unterhuber stattgegeben, wie zunächst die Zeitungen „Kurier“, „Krone“, und „Heute“ am Dienstagabend berichteten.

Es habe kein begründeter Anfangsverdacht bestanden, für die von der WKStA beantragte Hausdurchsuchung hätte es daher keine gerichtliche Bewilligung geben dürfen, heißt es in der Begründung der OLG-Entscheidung vom 22. Mai. Das Institut Demox zeigte sich am Dienstagabend erfreut über die Entscheidung. „Wir erwarten, dass das Verfahren unverzüglich eingestellt wird“, hieß es in einer Stellungnahme. Vonseiten der WKStA hieß es gegenüber dem „Kurier“ nach der Entscheidung, man werde weitere Schritte prüfen und analysieren.

Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Verteidigungsministerium betroffen

Bei den Ermittlungen der WKStA geht es um Umfragen des Verteidigungs-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsministeriums, die in den Jahren 2021 und 2022 beim Demox-Institut in Auftrag gegeben wurden. Es geht um den Verdacht der Untreue, des Betrugs und der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen. Es bestehe der Verdacht, dass für eine Reihe von Umfragen keine oder nur teilweise sachliche Notwendigkeit bestand, außerdem hätten Umfragen auch ministeriumsfremde Fragen zum Inhalt gehabt, so die Staatsanwaltschaft vergangenes Jahr.