14 Volksbegehren liegen noch bis zum 18. März zum Unterzeichnen in den Gemeindeämtern auf. Wer sich den Weg ins Amt sparen will, kann ein Volksbegehren online mit der digitalen Signatur unterschreiben. Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3400 Euro an, die Summe wird jedes Jahr an die Inflation angepasst. Seit der letzten Gesetzesänderung 2018 bekommen Volksbegehren, die die 100.000-Unterschriften-Marke übertreffen, das Fünffache der im Vorfeld investierten Gebühren durch das Innenministerium – also insgesamt 17.000 Euro – rückerstattet.