Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen jenen 17-Jährigen erhoben, der vergangenen September am Wiener Hauptbahnhof einen terroristischen Anschlag durchführen wollte. Wie die Behörde mitteilte, hätten die umfangreichen Ermittlungen und die Einvernahmen des Beschuldigten ergeben, dass der Jugendliche aus Überzeugung sowie den Zielen der Terrororganisation Islamischer Staat folgend handelte. Die Anklage bezieht sich daher auf den Vorwurf der terroristischen Vereinigung.
Den jungen Mann hatte nach der Ankunft am Bahnhof der Mut verlassen, weshalb er den mit einem Kampfmesser geplanten Anschlag doch nicht durchführte. Die diesbezüglichen Aussagen des Jugendlichen deckten sich mit den übrigen Beweisergebnissen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Daher wurde das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der terroristischen Straftat aus rechtlichen Gründen eingestellt. Der Mann war am Tag nach dem geplanten Anschlag festgenommen worden.
Anleitung für die Herstellung von Sprengstoff
Jedoch wird dem 17-Jährigen zur Last gelegt, mehrfach unter anderem Fotos seiner Person mit Symbolen der Terrororganisation IS und gewaltverherrlichende Videos in Chats und Chatgruppen veröffentlicht zu haben, in denen in zumindest einem Fall auch Anleitungen für die Herstellung von Sprengstoff und zur Durchführung von Anschlägen geteilt wurden und dadurch das Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie das Verbrechen der kriminellen Organisation begangen zu haben.
Die Strafdrohung beträgt unter Berücksichtigung des Alters des Angeklagten bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.