Aktivisten der antiisraelischen Bewegung BDS in Frankreich haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Teilerfolg erzielt. Die Verurteilung der Aktivisten wegen eines Aufrufs zum Boykott israelischer Supermarktprodukte habe gegen das Recht der freien Meinungsäußerung verstoßen, teilte der EGMR am Donnerstag in Straßburg mit. Die Aktivisten des "Collectif Palestine 68" (gehört zur BDS-Bewegung) seien in dieser Hinsicht zu Unrecht kriminalisiert worden. Frankreich muss den Aktivisten deshalb eine Entschädigung von jeweils 7380 Euro zahlen.

Flugblätter verteilt

Die elf Aktivisten waren 2009 und 2010 zweimal in einen Supermarkt in Ostfrankreich gegangen, hatten mutmaßlich israelische Produkte in Einkaufswagen gesammelt und Flugblätter verteilt, in denen die Kunden aufgefordert wurden, diese nicht zu kaufen. Die Aktivisten waren EGMR-Unterlagen zufolge dem Aufruf palästinensischer Nichtregierungsorganisationen gefolgt, israelische Produkte zu boykottieren, bis Israel seine Streitkräfte aus den Palästinensischen Gebieten abzieht und palästinensischen Flüchtlingen erlaubt wird, in das Gebiet zurückzukehren. BDS steht für Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen.

Französische Gerichte entschieden, dass diese Aktionen eine Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung darstellten. Die Aktivisten wurden zu Entschädigungszahlungen an antirassistische und pro-israelische Gruppen verurteilt. Die Entscheidung auf Grundlage eines französischen Gesetzes, das den Aufruf zu wirtschaftlicher Diskriminierung verbietet, habe nicht gegen die Rechte der Aktivisten verstoßen, so der EGMR.

Freie Meinungsäußerung

Jedoch hätten die französischen Richter nicht angemessen geprüft, ob in diesem Fall nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei. Die Aktionen der Aktivisten hätten "eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse" betroffen.