Der Neonazi Stephan Ernst wird nie wieder in seinem Leben in Freiheit gelangen, so seine Anwälte in einer möglichen Revision nicht noch ein anderes Strafmaß erkämpfen. Lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung – so urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main über den Haupttäter des tödlichen Anschlags auf den Kasseler Regierungspräsidenten und CDU-Politiker Walter Lübcke in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf seiner Terrasse im nordhessischen Ort Wolfhagen-Istha. Die Höchststrafe für den ersten rechtsextremistischen Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik Deutschland. Lübcke hatte 2015 die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel öffentlich gutgeheißen. Ernst hat den Mord gestanden, die Richter folgten der Argumentation der Bundesstaatsanwaltschaft, die von einem rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Motiv ausgeht.