
Der Neonazi Stephan Ernst wird nie wieder in seinem Leben in Freiheit gelangen, so seine Anwälte in einer möglichen Revision nicht noch ein anderes Strafmaß erkämpfen. Lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung – so urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main über den Haupttäter des tödlichen Anschlags auf den Kasseler Regierungspräsidenten und CDU-Politiker Walter Lübcke in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf seiner Terrasse im nordhessischen Ort Wolfhagen-Istha. Die Höchststrafe für den ersten rechtsextremistischen Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik Deutschland. Lübcke hatte 2015 die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel öffentlich gutgeheißen. Ernst hat den Mord gestanden, die Richter folgten der Argumentation der Bundesstaatsanwaltschaft, die von einem rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Motiv ausgeht.
29.01.2021 um 12:11 Uhr
Lage
Der Staat ist selten in der Lage präventiv zu handeln, weil es kein Gesinnungsstrafrecht gibt und keine Gefährder-Haft.
Diese Debatte hat auch Österreich nach dem Terroranschlag in Wien bewegt.
Auch bei den Querdenker-Demos sieht man den Spagat, den der Staat schaffen muss, weil er permanent unter der scharfen Aufsicht der Medien, der Empörung in Social Media und des VfGH steht.
Deutschland kann weder rechtem, noch linkem, noch dem Querdenker-Extremismus seriös begegnen, weil es immer Verharmloser, Fürsprecher und Schlupflöcher geben wird.
28.01.2021 um 14:36 Uhr
Rechte Kreaturen, die Bürger*innen, Staat und Demokratie gefährden,
gehören mit ALLEN zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft!
28.01.2021 um 15:47 Uhr
Lass das
"rechte" weg, dann ist es korrekt.
28.01.2021 um 20:29 Uhr
Okay. Derzeit sind es aber in erster Linie rechte Kreaturen,
die uns und unsere Demokratie gefährden!
28.01.2021 um 17:56 Uhr
Linke
Kreaturen sind ja die guten !