Der EuGH setzt Ungarns Premier Viktor Orban Grenzen: Ungarn hat im Streit über sein Hochschulgesetz eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinnehmen müssen. Die von Ungarn eingeführten Bedingungen für die Tätigkeit ausländischer Hochschulen seien mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilte der EuGH am Dienstag.

Das 2017 geänderte Gesetz, das sich gegen die vom liberalen US-Milliardär George Soros gegründete Budapester Central European University (CEU) richtet, verstößt aus Sicht der EU-Richter gegen EU-Recht. Die CEU hat inzwischen den Betrieb in Ungarn eingestellt und im November 2019 einen neuen Campus in Wien eröffnet. Die EU-Kommission hat im Jahr 2018 gegen Ungarn eine Vertragsverletzungsklage (C-66/18) wegen der Änderungen des Hochschulgesetzes erhoben.

Beschneidung der akademischen Freiheit

Nach Ansicht des EuGH beschneiden die von Ungarn ergriffenen Maßnahmen die akademische Freiheit, die in Artikel 13 der EU-Grundrechtecharta geschützt ist. Auch einen Verstoß gegen Artikel 14 (Recht auf Bildung) und Artikel 16 der Charta (unternehmerische Freiheit) sahen die EU-Richter.

Auch die Niederlassungsfreiheit werde beschränkt. Zudem verletze Ungarn internationale Vereinbarungen im GATS-Abkommen, die ebenfalls Teil des EU-Rechts seien.

Staatsfeind Nummer eins

Der 90-jährigen Soros ist aus Sicht der nationalkonservativen Regierung Ungarns Staatsfeind Nummer eins. Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban wirft ihm die geplante Massenansiedlung von Migranten in Europa vor.

Das aktuelle Urteil ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass das höchste EU-Gericht dem rechtsnationalen Viktor Orban und seiner Regierung Einhalt gebietet. Im Mai erklärte der EuGH, dass grundlegende Teile des ungarischen Asylsystems gegen EU-Recht verstießen. Im Juni erklärten die Luxemburger Richter das sogenannte NGO-Gesetz von 2017 für rechtswidrig.