
Die slowenische mitregierende SAB-Partei will die frühere NEOS-Europaabgeordnete Angelika Mlinar als neue slowenische Kohäsionsministerin vorschlagen. Das kündigte die Parteivorsitzende Alenka Bratusek am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Ljubljana an, berichtet die APA. Die formelle Nominierung der Kärntner Slowenin soll aber erst erfolgen, wenn das Budget unter Dach und Fach ist,
20.12.2019 um 09:33 Uhr
europäisches Herz!
Sehr geehrte Frau Mlinar!
Auch wenn ihr Herz für Europa schlägt leben sie in einer Zeit in der es (noch) kein vereintes Europa gibt. Deshalb müssen sie, Wohl oder Übel mit den Staaten und deren Staatsbürgerrechten leben. In diesen Rechtskonstrukten können sie nicht Dienerin zweier Herren (Staaten) sein. Ändern sie die Strukturen dort wo es ihnen möglich ist. Das ist Ihr und Ihrer Wähler Recht. Nur als Bürgerin werden sie sich kein eigenes Recht schaffen können. Also bleiben sie Österreicherin oder gehen Sie nach (Slowenien)!
Das meint der Saubertl
20.11.2019 um 13:02 Uhr
Was für ein Staat macht eine
Ausländerin zu Ministerin? Unglaublich!
19.11.2019 um 20:07 Uhr
Soll sich entscheiden,
entweder Österreicherin oder Slowenin. Zwei Staatsbürgerschaften sind ganz seltene Ausnahmen und das sollte auch für Politiker gelten. Oder arbeiten wir noch weiter an einem 2 Klassensystem?
20.11.2019 um 18:22 Uhr
und alle wissen es!
ein normal sterblicher wirt vom gesetzt bestraft wenn er 2 Staatsbürgerschaften bzw Päse besitzt, die obigen; Sportler reiche Politiker so wie so richten sich immer wie sie es brauchen! WENN ABER ein normal sterblicher das recht auf Staatsbürgerschaft von Geburt auf hat weil eben seine Eltern verschiedene Nationen angehören wirt im in Österreich angedroht das er die österreichische Staatsbürgerschaft verliert
20.11.2019 um 18:59 Uhr
@wahrheitverpflichtet
Nein, wenn das Recht auf Doppelstaatsbürgerschaft nach österreichischem Gesetz besteht kann die österreichische Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden.
Der Gesetzestext dazu:
"Sind die Eltern verheiratet, erwirbt das Kind mit der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft, auch wenn nur der Vater österreichischer Staatsbürger ist.
Sind die Eltern nicht verheiratet und ist nur der Vater des Kindes österreichischer Staatsbürger, die Mutter aber Staatsangehörige eines anderen Staates, erwirbt das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung, wenn der österreichische Vater innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt entweder die Vaterschaft anerkannt hat oder seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Die Vaterschaft kann auch bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt werden.
Gilt im Herkunftsland des fremden Elternteils auch das Abstammungsprinzip (wie in Österreich), ist das Kind Doppelstaatsbürgerin/Doppelstaatsbürger. Nach österreichischem Recht muss sich das Kind mit Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – es kann jedoch sein, dass der andere Staat eine Entscheidung verlangt."
19.11.2019 um 21:16 Uhr
@freeman666
Es gibt die völlig legale und im Gesetz verankerte Möglichkeit, die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Prüfung obliegt dem für die Person zuständigen Amt der Landesregierung.
Den genauen Wortlaut dazu findet man auf bmeia(dot)gv(dot)at
Also entscheidet das Amt der Landesregierung ob es im Interesse Österreichs ist, dass einer Person die Doppelstaatsbürgerschaft bewilligt wird - und nicht ein User in einem Zeitungsforum.
20.11.2019 um 09:56 Uhr
@ Mein Graz
Und warum mussten türkische Einwanderer sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden und einige Verfahren sind noch ausständig.
20.11.2019 um 10:38 Uhr
@Horstilein
Traf einer der folgenden Punkte auf die türkischen Einwanderer zu?
"Die Beibehaltung der (Anm.: österreichischen) Staatsbürgerschaft wird für den Fall des Erwerbs einer fremden Staatsangehörigkeit bewilligt, wenn:
- bei einem Minderjährigen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) die Beibehaltung dem Kindeswohl entspricht; oder
- bei einem/r StaatsbürgerIn durch Abstammung ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund im Privat- und Familienleben vorliegt; oder
- bei einem/r StaatsbürgerIn durch Verleihung oder durch Abstammung die Beibehaltung wegen der von ihm/r bereits erbrachten und von ihm/r noch zu erwartenden Leistungen oder aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik liegt."
(Quelle: bmeia(dot)gv(dot)at)
20.11.2019 um 10:51 Uhr
@ Mein Graz
https://www.diepresse.com/5639442/turkische-doppelstaatsburger-aberkennungen-ohne-verfahren-und-bescheid
20.11.2019 um 12:14 Uhr
@Horstilein
Premium Artikel, kann ich nicht lesen.
Allerdings ist aus der Überschrift ersichtlich, dass es wohl der umgekehrte Fall war: es war eine Staatsbürgerschaft vorhanden, bevor die Österreichische anerkannt wurde bzw. wurde zur Österreichischen Staatsbürgerschaft eine weitere ohne Antrag angenommen.
Zudem kann ich da ich den Artikel nicht lesen kann nicht entnehmen, ob tatsächlich kein Bescheid zugestellt wurde - aus anderen Medien kann ich lesen, dass Bescheide zugestellt wurden.
Hier geht es darum, dass eine Person eine 2. Staatsbürgerschaft über Antrag erhalten kann.
19.11.2019 um 18:30 Uhr
...
Naja...dann kann sie das Wasser der Slowenen verkaufen...