Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung in Deutschland haben den Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt. Die rechtsextreme Partei verfolge weiterhin planvoll das Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, argumentierten die drei Verfassungsorgane.

Die Antragsschrift wurde nach Angaben vom Freitag bereits an das Bundesverfassungsgericht versandt. Sie stützt sich auf die gesetzliche Grundlage für den Entzug von Staatsgeldern bei verfassungsfeindlichen Parteien, die erst 2017 nach dem Scheitern des NPD-Verbotsantrages geschaffen worden war.

Verfassungsfeindliche Aktivitäten

Die drei Verfassungsorgane legten dem Gericht in der 150-seitigen Antragsschrift über 300 Belege für verfassungsfeindliche Aktivitäten der NPD vor. Diese verachte die parlamentarische Demokratie und sei einem "völkischen Denken" verpflichtet, das dem Prinzip der Menschenwürde widerspreche.

Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seien gegeben, wozu insbesondere gehöre, dass weiterhin keine V-Leute der Sicherheitsbehörden für verdeckte Ermittlungen auf der Führungsebene der NPD eingesetzt werden.

Durch den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung würden der NPD zugleich die Steuerprivilegien für Parteien aberkannt. 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD mit Verweis auf die geringe Bedeutung der Partei abgelehnt. Die Karlsruher Richter bescheinigten der Partei zugleich aber verfassungsfeindliche Ziele und wiesen darauf hin, dass der Gesetzgeber Sanktionsmöglichkeiten für verfassungsfeindliche Parteien schaffen könne.

Gesetzliche Voraussetzungen geschaffen

Daraufhin wurde durch eine Grundgesetzänderung die Möglichkeit zum Entzug der staatlichen Gelder geschaffen. Im Frühjahr 2018 vereinbarten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung schließlich, den Antrag zu stellen, der jetzt fertig ist und nach Karlsruhe geschickt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht erwartet den Eingang des Schreibens für Samstag, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP sagte. Ein erster Antrag zum Verbot der NPD war 2003 gescheitert.

Nach Angaben des "Tagesspiegels", der zuerst über den fertiggestellten Antrag berichtet hatte, gingen 2018 knapp 745.000 Euro aus Steuermitteln bei den Rechtsextremisten ein. In diesem Jahr erhält die NPD demnach pro Quartal Abschlagszahlungen in Höhe von etwa 200.000 Euro.

Zu den in der Anklageschrift angeführten Belegen für ein Verbot zählt dem Bericht zufolge eine Rede von NPD-Chef Frank Franz. Er wolle nicht, dass die Deutschen in einem "Vielvölkerbrei" aufgehen, sagte er dem Bericht zufolge im Juni 2018 im sächsischen Riesa bei einem Sommerfest der NPD. "Ich will, dass ich weiße Gesichter sehe, und ich will, dass das Land der Deutschen den Deutschen gehört."

In dem Antrag werde der NPD zudem "ihre Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus" vorgehalten, berichtete die Zeitung weiter.