Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz hat zur Diskussion über den Migrationspaket Stellung bezogen. 

Ein „Menschenrecht auf Migration“ sei im Migrationspakt nicht zu finden und aus diesem auch nicht ableitbar. Dem Migrationspakt gehe es darum, dass die „Menschenrechte aller Migranten,
ungeachtet ihres Migrationsstatus, [...] wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden.“ Dies liege in der Natur der universellen und unteilbaren Menschenrechte, wie sie auch in der seit
70 Jahren bestehenden Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieft ist.

Der Migrationspakt wolle eine Stärkung der Menschenrechte der betroffenen Personen. Dies reiche von der Zurverfügungstellung von Schulressourcen, über den Zugang zum Gesundheitssystem
und die Verfolgung von Hassverbrechen bis zum Verbot von Sammelabschiebungen. Dabei handle es sich um Menschenrechte, die bereits jetzt fest in der österreichischen Rechtsordnung,
zumeist im Verfassungsrang verankert sind.

  • Das Recht auf Bildung sei in den Schulgesetzen im Verfassungsrang normiert und durch das erste Zusatzprotokoll der EMRK geschützt,
  • die Verfolgung von Hassverbrechen folgt Artikel 10 EMRK und dem im österreichischen Strafrecht umgesetzten EU Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
  • das Verbot von Sammelabschiebungen steht über das vierte Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Österreich im Verfassungsrang.

Ein über das in Österreich hinausgehende Schutzausmaß verlange der Pakt nicht. Vielmehr strebe der Pakt dieses Maß auch
für andere Länder an, um letztlich die Notwendigkeit von Migration und Flucht aufgrund von Menschenrechtsverletzungen hintan zu halten.

Der Migrationspakt unterscheide ausreichend zwischen regulärer und irregulärer Migration. Bereits im Titel werde geklärt, dass er für eine sichere, geordnete und reguläre Migration steht und
hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen irregulärer Migration durch internationale Zusammenarbeit zu reduzieren (Abs. 11). Der Pakt bekräftigt die Souveränität der Staaten zwischen regulärer und irregulärer Migration zu unterscheiden (Abs. 15c).

Der Menschenrechtsbeirat hält eine aktive Beteiligung auch der lokalen Ebene an der Lösung der vielfältigen Fragen der Migration für wichtig und will mit seiner Stellungnahme einen Beitrag zur
Diskussion in der Stadt Graz leisten, die sich im Rahmen der durch den Migrationspakt gebotenen Möglichkeiten in die internationale Zusammenarbeit einbringen sollte.