"Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir fest", heißt es in einem Eckpunktepapier, das noch heute vom Kabinett verabschiedet werden soll. Zugleich wird aber betont: "Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind."

Im Kern geht es bei dem geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz darum, dass Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte attraktiver wird. Das Gesetz soll deren Zuzug ordnen und steuern. Bedarf und Qualifikation sollen zentrale Kriterien sein. Abschlüsse sollen schneller anerkannt werden, Deutschlernen soll bereits im Ausland erleichtert werden.

Die SPD hatte sich in der Debatte dafür ausgesprochen, auch qualifizierten Asylwerbern unter bestimmten Bedingungen einen Verbleib in Deutschland zu ermöglichen, wenn ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wird. Die Union lehnte einen solchen "Spurwechsel" ab, da sie Fehlanreize befürchtet. Der Kompromiss ist nun das Vorhaben, geduldeten Flüchtlingen - die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, aber auch nicht in ihre Heimat abgeschoben werden  sollen - bei guter Integration entgegenzukommen.

"Kein Tanz ums goldene Kalb"

Der Begriff "Spurwechsel", den die SPD geprägt hatte, findet sich in dem Papier nicht, aber die Formulierung entspricht dem, was damit gemeint war. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) zeigten sich gleichermaßen zufrieden. "Der Geist gestern war nicht, um ein Goldenes Kalb von Begriffen zu tanzen", sagte Seehofer. 

"Um den Bedarf des Arbeitsmarktes der Zukunft zu decken, müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten", heißt es in dem Papier. "Dazu gehört auch, die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen."

Bleiberecht für Lehrlinge

Auch sollten, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung für Asylwerber "umgesetzt sowie die vereinbarten Ausbildungen in Helferberufen einbezogen werden". Eine bestehende Regelung sieht vor, dass Flüchtlinge, wenn sie eine Ausbildung absolvieren, während deren Dauer und bei einer Weiterbeschäftigung für zwei weitere Jahre nicht abgeschoben werden dürfen. Bei der Umsetzung gibt es jedoch wegen verschiedener Ausnahmeklauseln immer wieder Probleme.

Keine Engpassberufe für Qualifzierte

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass Hochschulabsolventen und Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung in allen Berufen in Deutschland arbeiten können, wenn "ein Arbeitsplatz und eine anerkannte Qualifikation vorliegen". Damit falle die Beschränkung auf Engpassberufe weg. Verzichtet wird im Grundsatz auch auf die sogenannte Vorrangprüfung, bei der bisher geprüft werden muss, ob für einen Job auch ein inländischer Bewerber zur Verfügung steht.

Ausländische Fachkräfte sollen zudem künftig die Möglichkeit bekommen, für sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um sich einen Job zu suchen, für den sie durch ihre Ausbildung qualifiziert sind. "Voraussetzung ist insbesondere, dass eine anerkannte Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit entsprechende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen."