"Die Betroffenen werden wieder normal versorgt", sagte Andras Lederer vom Ungarischen Helsinki-Komitee am Donnerstag. Betroffen waren Asylbewerber in zwei sogenannten Transitzonen unmittelbar an der serbischen Grenze.

In sieben Fällen hatte sich das Helsinki-Komitee an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewandt. Das Straßburger Gericht verpflichtete das ungarische Migrationsamt jeweils, die betroffenen Menschen mit Essen zu versorgen. Ihnen hatte das Amt unter Berufung auf neue Gesetze die Versorgung mit Nahrungsmitteln verweigert.

Dabei handelte es sich um Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt worden war und die gegen ihre Abschiebung nach Serbien Berufung eingelegt hatten. Nach Ansicht von Menschenrechtlern sollte sie der Entzug der Nahrung dazu bringen, sich vor Ablauf des Verfahrens nach Serbien zu begeben.

Die Transitzonen in den Grenzorten Röszke und Tompa sind die einzigen Einrichtungen, in denen Menschen in Ungarn Asyl beantragen können. Sie funktionieren als geschlossene Lager unmittelbar an der Grenze zu Serbien. Sie können aber durch Tore nach Serbien verlassen werden.

Serbien gilt als sicherer Drittstaat

Das neue Asylrecht bezeichnet Serbien als sogenannten sicheren Drittstaat. Wer von dort kommt, dessen Asylantrag muss nun automatisch abgelehnt werden. Menschenrechtsorganisationen, das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und EU-Institutionen kritisieren diese Regelung, da sie gegen das humanitäre Völkerrecht verstoße.