Die EU-Kommission hat sich angesichts der Diskussion in Deutschland erneut gegen neue Regeln für Kindergeldzahlungen ins Ausland ausgesprochen. "Wenn ein Arbeitnehmer in ein nationales Sozialversicherungssystem einzahlt, sollte er die gleichen Leistungen erhalten wie jeder andere, der einzahlt - unabhängig von seiner Nationalität und vom Wohnort seiner Kinder", sagte eine Sprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel.

Eine Anpassung von Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Diskriminierungsverbot nirgendwo im EU-Recht vorgesehen. Ein möglicher Missbrauch der geltenden Regelungen müsse aus Sicht der Kommission durch eine Stärkung der Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung angegangen werden.

In Deutschland waren am Donnerstag erneut Forderungen nach neuen EU-Regeln zu Kindergeldzahlungen ins Ausland aufgekommen. Hintergrund sind Rekordzahlen bei ausländischen Kindergeldempfängern und Hinweise auf zahlreiche Betrugsfälle. Im Juni 2018 wurde für 268.336 Kinder, die außerhalb von Deutschland in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben, Kindergeld gezahlt.