Die Diplomaten proben den Aufstand. In einem geharnischten Schreiben vom 9. Mai, das der Kleinen Zeitung vorliegt, läuft der Chef des Dienststellenausschusses im Außenamt, Alfred Bicserdy, gegen die geplante Indexierung der Familienbeihilfe für Personen im EU-Ausland Sturm. Die Diplomaten befürchten „massive Verschlechterungen“, sollten die Regelung, wie von der Regierung geplant, auch für Diplomaten gelten. „Die Mobilität und Rotation (der Diplomaten) würde wohl zusammenbrechen“, der auswärtige Dienst könnte „in seiner bisherigen Form nicht mehr aufrechterhalten“ werden.

Kein gutes Haar lassen die Personalvertreter an Außenminsterin Karin Kneissl, die die Anliegen der Diplomaten weder öffentlich noch im Begutachtungsprozess aufgegriffen habe - und auch der Indexierung im Ministerrat zugestimmt habe. Bicserdy verlangt die „Rücknahme dieses Vorhabens“, das Gesetz kann noch im Zuge der Beschlussfassung im Parlament repariert werden.

Für Diplomaten gelten eigene Gesetze. Anders als Österreicher, die im Ausland leben, werden Diplomaten oder auch Außenhandelsvertreter nach der Bundesabgabenordnung (BAO) wie Inländer behandelt. Sie zahlen in Österreich Steuern und erhalten somit alle Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus oder Kinderbetreuungsgeld - Österreich erhalten die Familienbeihilfe nur im EU-Ausland, nicht in Drittstaaten. An die Regelung sind auch Leistungen geknüpft, mit denen der Arbeitgeber den Auslandseinsatz finanziell versüßt (Kinder-, Ausbildungs-, Wohnungskosten- und Übersiedlungskostenzuschuss).

Nun soll die Bundesabgabenordnung mit Jahresende auslaufen. Damit würden nicht nur die Familienbeihilfe, sondern alle Zusatzleistungen wegfallen. „Ein entsandter Bediensteter mit zwei Kinder würde zwischen 25.000 und 50.000 Euro jährlich verlieren“, heißt es in dem Schreiben, er müsste es „aus eigener Tasche bezahlen.“

In der Umgebung der Außenministerin wird beteuert, dass man in Gesprächen sei und an einer Lösung arbeite. "Es geht um die technische Umsetzung der Indexierung der Familienbeihilfe für Auslandsbeamte und die damit verbundenen Auswirkungen auf die geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung. Dazu gibt es natürlich Fragen der betroffenen Bediensteten bis zur Klärung im Gesetzgebungsprozess."  Details wolle man keine enthüllen.

Ein Kompromiss könnte etwa sein, dass die Zusatzleistungen nicht angetastet werden, die Familienbeihilfe für Diplomaten auch indexiert wird.