In Bayern muss nach einem Beschluss des Landeskabinetts ab Juni in jeder Behörde ein Kreuz hängen. "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen." Das erklärte die Staatskanzlei am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. Die allgemeine Geschäftsordnung sei entsprechend geändert worden. "Das Kreuz ist das grundlegende Symbol der kulturellen Identität christlich-abendländischer Prägung", hieß es weiter. Die Neuerung gilt "für alle Behörden des Freistaats Bayern ab dem 1. Juni 2018". Den Kommunen, Landkreisen und Bezirken werde empfohlen, "entsprechend zu verfahren".

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Ministerpräsident Markus Söder schrieb auf Facebook: "Klares Bekenntnis zu unserer bayerischen Identität und christlichen Werten. Haben heute im Kabinett beschlossen, dass in jeder staatlichen Behörde ab dem 1. Juni ein Kreuz hängen soll. Habe direkt nach der Sitzung ein Kreuz im Eingangsbereich der Staatskanzlei aufgehängt."