Die EU-Kommission schlägt vor, dass Schusswaffen, ihre Bestandteile und Munition nicht mehr über das Internet verkauft werden dürfen. Außerdem will die EU-Behörde striktere Regeln für halb-automatische Waffen, die unter keinen Umständen mehr an Privatpersonen abgegeben werden dürften, auch wenn sie deaktiviert wurden. Auch Signal-gebende Waffen, die zur Lebensrettung eingesetzt werden, sollen nunmehr von den EU-Vorschriften erfasst werden, weil auch sie zu Feuerwaffen umgebaut werden könnten.

Nach dem Plan der EU-Kommission müssen die EU-Staaten künftig nationale Register über deaktivierte Feuerwaffen und ihre Besitzer führen. Unter keinen Umständen sollen Zivilisten in Zukunft die Möglichkeit erhalten, Sturmgewehre wie Kalaschnikows erwerben zu dürfen, auch wenn sie deaktiviert wurden. Für die Durchsetzung der EU-Vorschriften wären die EU-Staaten zuständig. Auch Ausnahmebestimmungen für Waffensammler sollen gestrichen werden. Waffensammler seien als mögliche Quelle für den Waffenhandel identifiziert worden. Sie dürften in Zukunft zwar Schusswaffen erwerben, unterliegen aber denselben Genehmigungen und Einschränkungen wie Privatpersonen.

Nach dem Willen der EU-Kommission müssen auch die Vorschriften zur Markierungen von Schusswaffen verschärft werden, um diese besser verfolgbar zu machen. Die Daten sollen bis zur Zerstörung der Waffen in den Registern der EU-Staaten aufbewahrt bleiben, derzeit gilt nur eine Frist von 20 Jahren.