Die Europäischen Bürgerinitiative (EBI) feiert ihren dritten Jahrestag. Das Mitspracheinstrument, mit dem seit 1. April 2012 EU-Bürger die Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auffordern können, wird jedoch immer weniger genützt. Die Grünen nutzen diesen Anlass dazu, um "die zahlreichen Hürden" für Initiatoren aufzuzeigen, deren Bemühungen meistens in einer "Schublade" landen würden.

Das einst als "Meilenstein" bezeichnete Mitspracheinstrument hat deutlichen Verbesserungsbedarf, wie ein Bericht der EU-Kommission am Dienstag in Brüssel feststellte. Von 51 eingereichten Initiativen schafften nur drei die Schwelle von über einer Million Unterschriften. Zwei Initiativen wurden bisher von der EU-Kommission formal beantwortet, die dritte wird derzeit von der Kommission geprüft. Insgesamt haben sich bisher sechs Millionen EU-Bürger daran beteiligt.

Hürden

Die Anzahl der Einreichungen hat unterdessen deutlich abgenommen. Im Jahr 2012 legten EU-Bürger 23 Initiativen der Europäischen Kommission vor, im vergangenen Jahr waren es nur noch zehn, wie das EU-Parlament zuletzt feststellte. Der Rückgang liegt für die Demokratie-Sprecherin der Grünen, Daniela Musiol, an den "zahlreichen Hürden, die die Initiatoren im Laufe des Verfahren einer EBI zu bewältigen haben". Sie steckten "viel Engagement und Energie" in ihre Projekte und dann "landet das in vielen Parlamenten in der Schublade - das ist frustrierend", sagte Musiol gegenüber der APA.

Um ihr Anliegen zur Diskussion ins EU-Parlament zu bringen, müssen Initiatoren mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens einem Viertel - also derzeit sieben - der EU-Mitgliedstaaten sammeln. Pro Land muss eine Mindestzahl an Unterstützungserklärungen erreicht werden, die sich an der Einwohnerzahl orientiert. In Österreich müssten Initiatoren demnach 14.250 Unterstützungserklärungen sammeln.

In ihrer Evaluierung bringt die EU-Kommission insgesamt acht Verbesserungsvorschläge für das EBI ein. So müssten vor allem Hindernisse bei der Einreichung einer Initiative reduziert, die Kommunikation zwischen den Initiatoren und der Kommission verbessert sowie eine einheitliche Regelung in den Mitgliedstaaten bezüglich der Gültigkeit von Unterschriften gefunden werden.

Kritik kommt diesbezüglich auch seitens der Grünen. Etwa würden bestimmte EU-Bürger wegen unterschiedlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten de-facto ausgeschlossen. Ein in Österreich lebender Brite oder Ire kann seine Unterschrift weder an seinem Wohnort noch in seinem Herkunftsland abgeben, wie aus einem Dokument der EU hervorgeht. Denn hierzulande ist die Angabe einer ID-Nummer eines gültigen in Österreich ausgestellten Passes oder eines Personalausweises notwendig, in Großbritannien gilt hingegen der Wohnsitz.