Das Verfassungsgericht hatte bereits im September 2014 mit der Zulassung der Klage in einer einstweiligen Verfügung die Abhaltung des Referendums in der Region im Nordosten Spaniens untersagt. Seine Entscheidung über die Klage selbst begründete das Gericht nun damit, dass nach der spanischen Verfassung nur der Zentralstaat Volksabstimmungen abhalten dürfe.

Die Regionalregierung in Barcelona wollte die Bewohner der Region über eine mögliche Abspaltung Kataloniens von Spanien abstimmen lassen. Nach dem einstweiligen Verbot des Referendums ließ sie am 9. November 2014 eine unverbindliche Volksbefragung unter den Katalanen abhalten. Dagegen legte die Zentralregierung in Madrid ebenfalls eine Verfassungsklage ein. Darüber hat das Gericht bisher noch nicht entschieden.