Im einzelnen waren es demnach 33 Aktionen gegen Moscheen und islamische Einrichtungen sowie 95 weitere Drohungen, die seit dem Attentat auf "Charlie Hebdo" etwa in Briefen formuliert wurden. Mit bis zu fünf Millionen Gläubigen und mehr als 2.300 Gebetshäusern ist der Islam die zweitgrößte Religion im Land.

Wegen Terrorvergehen verurteilten Straftätern kann die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden. Eine entsprechende Passage im Bürgerlichen Gesetzbuch Frankreichs sei "verfassungskonform", urteilte der französische Verfassungsrat am Freitag in Paris. Das Gesetz erlaubt den Entzug des Passes bei eingebürgerten Franzosen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden. Voraussetzung ist aber, dass der Verurteilte dadurch nicht staatenlos wird, also noch einen anderen Pass hat. Die französische Regierung hat deutlich gemacht, nach der islamistischen Anschlagsserie im Anti-Terror-Kampf verstärkt auf diese Maßnahme zurückgreifen zu wollen.

Der Verfassungsrat befasste sich konkret mit dem Fall eines Franko-Marokkaners, der im März 2013 wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit einem terroristischen Vorhaben zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Er soll junge Männer für den Kampf im Irak, in Afghanistan, in Somalia und in der Sahel-Zone rekrutiert haben.

Der in Casablanca geborene Mann hatte 2003 neben der marokkanischen auch die französische Staatsbürgerschaft angenommen. Sie wurde ihm nach seiner Verurteilung per Dekret entzogen. Der in Haft sitzende Mann zog dagegen bis vor den Verfassungsrat. Sein Anwalt argumentierte, durch den Gesetzesartikel werde die Gleichheit zwischen gebürtigen Franzosen und Eingebürgerten verletzt.

Der Verfassungsrat erklärte dagegen, die unterschiedliche Behandlung sei durch das Ziel der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt und verstoße "nicht gegen den Grundsatz der Gleichheit". Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft sei als Strafe bei Terrorvergehen zudem nicht unverhältnismäßig. Ähnlich hatten die Verfassungshüter schon 1996 geurteilt.

Für französische Islamisten ohne zweiten Pass wird derzeit diskutiert, den Straftatbestand der "Nationalen Unwürdigkeit" wieder einzuführen. Diesen Straftatbestand gab es bisher nur während der Französischen Revolution und während des Zweiten Weltkriegs für Kollaborateure. Er sieht einen Entzug bürgerlicher Rechte wie das Wahlrecht oder ein Verbot bestimmter Berufe etwa im Staatsdienst vor. Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy hat eine Wiedereinführung der "Nationalen Unwürdigkeit" vorgeschlagen, der sozialistische Premier Valls nahm dies später auf.