Die Pkw-Maut für Ausländer war ein wichtiges Wahlkampfthema für die deutschen Christsozialen. Die Idee hat aber einen Haken: Sie könnte gegen EU-Recht verstoßen. Über dessen Einhaltung wacht die EU-Kommission. Aus Kreisen der Brüsseler Behörde ist zu hören, worum sich die Bedenken konkret drehen:

- Entlastung über die Pkw-Steuer: Entlastungen für Inländer über die Pkw-Steuer laufen nach Einschätzung der EU-Kommission auf eine Erstattung der Gebühr hinaus. Da nur Halter in Deutschland registrierter Wagen davon profitieren würden, sieht die Behörde eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.

- Preise für Kurzzeit-Vignetten: Zwar dürfen kurzfristige Vignetten im Verhältnis zu Jahresvignetten teurer sein, meint die EU-Kommission. Schließlich sei der Verwaltungsaufwand höher. Doch allzu groß solle die Schere nicht werden - denn vor allem Ausländer nutzten solche Kurzzeittarife. Als Leitfaden gilt ein EU-Gesetz für Lkw-Gebühren. Demnach sollte etwa der Wochentarif nicht mehr als 5 Prozent des Jahrestarifs ausmachen.

- Wo die Maut anfällt: Die Maut soll auf Autobahnen und Bundesstraßen anfallen, für Ausländer nur auf Autobahnen. Das soll das Konzept verträglicher mit EU-Recht machen. Die EU-Kommission sieht darin derzeit indes keinen mildernden Faktor - im besten Fall sei dies unerheblich für die rechtliche Bewertung.