Wer ein Grundstück kauft, ist dessen Eigentümer? Nicht unbedingt in Ungarn. Die Regierung unter Viktor Orbán hat eine Änderung des Bodengesetzes beschlossen, was quasi zur Enteignung österreichischer Bauern führt, die dort Land haben: EU-Bürgern wird es fast unmöglich gemacht, Ackerland zu kaufen - dies gilt auch rückwirkend. Einige österreichische Bauern werden nun gezwungen, ihre Kaufverträge rückabzuwickeln.

Zwanzig Fälle, darunter ein steirischer, sind dem Außenministerium bekannt, die Betroffenen haben die Botschaft um Hilfe gebeten. "Wir können keine rechtliche, nur politische Unterstützung geben", sagt Ernst Zimmerl, Agrarattaché an der Botschaft. "Ich gehe davon aus, dass sich Brüssel jetzt anschaut, wie Ungarn mit Recht umgeht."

Die Fälle sind unterschiedlich, ein Gros fällt in folgendes Szenario: Die Bauern bekamen 2010 und 2011 von ungarischen Bezirksbehörden die Genehmigung, Ackerland zu kaufen. Allerdings hatte Ungarns Regierung den Bezirksbehörden da schon die Zuständigkeit entzogen. Sie wies die Grundbuchämter an, die Eintragungen zu löschen, was diese verweigerten. Nun klagt die Staatsanwaltschaft die Grundbuchämter.

In anderen Fällen wurden - auch lebenslange - Nutznießrechte rückwirkend auf eine Laufzeit bis 2033 beschränkt. Zudem hat die Regierung Orbán den Zwangsrückkauf von (billig erworbenen) Agrarflächen begonnen, die mit Naturschutzauflagen belegt sind. Dies entspricht zwar einem Gesetz aus 1995, die von der Regierung gebotenen Preise liegen aber laut Zimmerl weit unter aktuellem Wert.

Außenminister Michael Spindelegger forderte Ungarn auf, "für Rechtssicherheit zu sorgen", warnte aber davor, in ein "Ungarn-Bashing" zu verfallen. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich erklärte: "Die europäische Ebene ist eingeschaltet." Gespräche mit Ungarn laufen.

"Taschenverträge"

In Ungarns Landwirtschaftsministerium verweist man auf die Rechtslage: Bis 2014 gelte für den Übergang, dass EU-Ausländer nur Ackergrund besitzen dürfen, wenn sie ihren Wohnsitz im Land haben. Zudem wird auf das Problem sogenannter "Taschenverträge" hingewiesen: In den letzten zwei Jahrzehnten hätten sich "Praktiken entwickelt, um Eigentumsregelungen zu umgehen". Wer Ackerland illegal erworben habe, "kann mit zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen der Regierung rechnen". Wiederholt hatte es schon Streitigkeiten um diese "Taschenverträge" gegeben, bei denen sich seit dem Fall des Eisernen Vorhangs Ausländer, vor allem Österreicher, über ungarische Strohmänner günstig landwirtschaftliche Flächen gesichert haben. Grund und Boden in Ungarn ist attraktiv, da es billig ist und Einnahmen auf Verpachtung einkommenssteuerfrei sind.