Eigentlich war die ganze Sache schon gegessen. Vor fünf Jahren gab es im EU-Parlament bereits den Vorstoß, in der Bezeichnung veganer Produkte jegliche Verbindung zu tatsächlichen Fleischprodukten zu verbieten. Veggie-Burger, Tofu-Wurst und Seitan-Steak sollten nicht so heißen dürfen, weil sie eben kein „echter“ Burger, keine Wurst und kein Steak seien. Als Grund wurde der Konsumentenschutz genannt, es sollte nicht zu Verwechslungen kommen. Zumal es bei anderen Produkten wie etwa bei Hafermilch tatsächlich bereits entsprechende Einschränkungen gibt – nicht aber etwa bei „Scheuermilch“, weil das ein Reinigungsmittel ist und nicht bei den Lebensmitteln einsortiert wird.