Für diese Verbrechen gibt es in Österreich ein „Politikverbot“
Im Unterschied zu Frankreich braucht es hierzulande eine rechtskräftige Verurteilung, um Personen von einer Kandidatur für politische Ämter auszuschließen.
Das Bild zeigt zwei Männer in eleganten Anzügen, die eine prunkvolle Treppe in einem historischen Gebäude hinabsteigen. Sie werden von mehreren Fotografen mit Kameras begleitet, die die Szene festhalten. Im Hintergrund ist eine imposante Statue zu sehen, die eine Justitia-Figur mit einer Waage darzustellen scheint. Die Szenerie deutet auf ein Gerichtsgebäude hin, möglicherweise im Zusammenhang mit einem wichtigen Gerichtsverfahren oder einer politischen Affäre.|Das Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist rechtskräftig. Er muss eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten absitzen, damit ist er – zeitlich begrenzt – von der Kandidatur für politische Ämter ausgeschlossen. Nachdem Grasser schon lange von der politischen Bildfläche verschwunden ist, spielt das freilich keine Rolle.