Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen. Besonders in Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die EU-Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
EU-Gericht
Von der Leyen gab zu wenige Informationen über Corona-Impfstoff preis
Laut eines Urteils des EU-Gerichts hat die Europäische Kommission von Ursula von der Leyen mit der Geheimhaltung von Informationen rund um Corona-Impfstoffverträge EU-Recht gebrochen.
© AFP / John Thys