Das Innenministerium rudert zurück – und gibt Entwarnung: Am Vortag hieß es noch, nach dem Wegfall der Maskenpflicht stehe die Polizei vor dem Problem, dass sie Maskenträger auf Basis des Verhüllungsverbots eigentlich abstrafen müssten – es sei denn, die Maskenträger seien im Besitz eines medizinischen Attests. Um das Dilemma aufzuheben, bedürfe es einer Empfehlung des Gesundheitsministeriums, die Kleine Zeitung hat darüber berichtet.

Postwendend hieß es aus dem Büro des Gesundheitsministeriums, man sehe nicht die Notwendigkeit, diesen Punkt zu präzisieren, da der medizinische Effekt der Maske auch in postpandemischen Zeiten offensichtlich sei. Gesundheitsminister Johannes Rauch bekräftigte das auch auf Twitter.

Polizei gibt Entwarnung

24 Stunden später ist doch alles anders. In einer Aussendung, die der Kleinen Zeitung vorliegt, heißt es nun aus dem Innenministerium: "Aus polizeilicher Sicht kann man hier auf jeden Fall entwarnen – es muss sich grundsätzlich niemand in Österreich Sorgen machen, wegen des Tragens einer medizinischen Schutzmaske zum Schutz vor der Corona-Infektion eventuell gegen das Verhüllungsverbot zu verstoßen." Die Intention dieses Gesetzes gehe in eine völlig andere Richtung. "In unserer postpandemischen Phase hat der Schutz der eigenen und der Gesundheit der Mitmenschen definitiv Priorität gegenüber dieser Verwaltungsmaterie. Das Tragen einer medizinischen Maske ist außerdem ex lege ein Rechtfertigungsgrund."

Erlass liegt in wenigen Tagen vor

Die Bundespolizeidirektion und das Innenministerium bastelten gerade an einem Erlass, um den Polizistinnen und Polizisten die nötige   Handlungssicherheit zu geben und Missverständnissen beim Dienst in der Öffentlichkeit vorzubeugen. Der Erlass werde in ein paar Tagen fertig sein.