Das Land Steiermark hält in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Mindestsicherungsgesetzes fest, dass "durch das vorliegende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz im Vergleich zur bestehenden Gesetzeslage Verschlechterungen bei den Leistungen für Kinder, den Wohnleistungen und für Menschen mit Behinderung zu erwarten sind".  Es komme nicht nur zu einer Aufgabenübertragung vom Bund auf die Länder, "sondern auch zu einer Kostenverschiebung zu Lasten der Länder sowie einem deutlich erhöhten Personalaufwand im Vollzug".