Die Sozialarbeiter sind wütend. „Wir wollen nicht zum verlängerten Arm der Fremdenpolizei werden“, sagt der Vorsitzende des Berufsverbands der sozialen Arbeit, Alois Pölzl. Der Verband protestiert gegen eine Änderung im Fremdenpolizeigesetz.

Seit September müssen Kranken- und Kuranstalten dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Auskunft darüber geben, wann ein Asylwerber, dessen Abschiebung bevorsteht, aus der Einrichtung entlassen wird. Die Sozialarbeiter fürchten, dass die Asylwerber dann direkt aus dem Spital abgeholt und abgeschoben werden.

„Besonders Kollegen, die in Psychiatrien arbeiten, hat das verstört. Sie unterliegen in ihrer Arbeit mit Klienten der Verschwiegenheitspflicht. Da werden ethische Grundsätze angegriffen“, sagt Pölzl.
Unruhe über die Gesetzesänderung herrscht auch in der Ärztekammer. „Solche Auskünfte berühren die ärztliche Schweigepflicht und die ist uns heilig“, sagt Sprecher Michael Heinrich.

Vom Innenministerium war am Freitag trotz mehrfacher Anfragen der Kleinen Zeitung keine Antwort auf die Kritik von Ärzten und Sozialarbeitern zu bekommen. Allzu oft genutzt hat das BFA die neue Auskunftspflicht jedenfalls noch nicht. Beim Wiener Krankenanstaltenverbund etwa gab es seit der Gesetzesänderung noch keine Anfrage.