Die ganze Woche über gibt es Betriebsversammlungen in ganz Österreich.  Am Donnerstag soll die Novelle zum Arbeitszeitgesetz im Parlament beschlossen werden. Vergangenen Samstag waren 100.000 Arbeitnehmer nach Wien gepilgert, um dagegen zu demonstrieren. Es geht um die Art und Weise, wie Arbeitszeit künftig geregelt werden soll, es geht um das Ausmaß der Mehrarbeit, es geht um den Ausgleich für Überstunden.

Zwölf Stunden

Zwölf Stunden pro Tag muss jetzt schon vielfach gearbeitet werden, allerdings: Entweder ist für all diese Bereiche geregelt, dass die Mehrarbeit nur vorübergehend anfällt, oder aber es gibt umfassende Betriebsvereinbarungen über Zeitausgleich und Abgeltung.

Ersteres wird jetzt abgeschafft. Der Bedarf an Mehrarbeit muss nicht mehr begründet und zeitlich begrenzt werden. Zweiteres ist künftig nicht mehr nötig. Die Regierung will in bestehende Vereinbarungen und Kollektivverträge nicht eingreifen. Die Gewerkschaft argumentiert, dass Vereinbarungen teils befristet und auch Kollektivverträge Jahr für Jahr neu zu verhandeln sind. Man fürchtet, dass Arbeitgeber keine Zugeständnisse mehr machen, wenn sie nicht das Gesetz dazu zwingt.

Zu lange Arbeits- und zu kurze Ruhezeiten gibt es auch heute. Vielfach wird ausgestempelt und die Betroffenen erhalten gar kein Entgelt, argumentiert die Wirtschaft. Künftig bekämen sie wenigstens bezahlt. Die Argumente der Gewerkschaft:

Gesetzesbrüche könnten kein Argument sein, die Verstöße auch noch zu legalisieren.

Über jede Regelung könne man reden, aber eben nur, wenn Betriebsräte oder Arbeitsmediziner eingebunden seien. Und dass nicht nur Angehörige sondern generell alle Arbeitnehmer, die sich ihre Zeit frei einteilen können, von den gesetzlichen Limits ausgenommen werden sollen, sei nicht akzeptabel.

Ohne Limits

Für die übrigen, die „normalen“ Arbeitnehmer, werde dieses Limit von 50 auf 60 Wochenstunden und von 320 auf 416 Jahresstunden erhöht. Das wollten die Beschäftigten nicht, die Arbeitszeit solle verkürzt statt verlängert werden, sagt die Gewerkschaft.

Dass das Mitspracherecht einfach abgeschafft werden soll, sowohl bei der Gesetzeswerdung als auch im betrieblichen Alltag, bringt die Gewerkschaft auf die Palme. Vor diesem Hintergrund ist auch zu verstehen, dass es ihr nicht reicht, dass die Regierung die „Freiwilligkeit“ der 11. und 12. Arbeitsstunde im Gesetz verankern will. Ohne Schutz seien die Arbeitnehmer der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert.

Ohne Regelungen

Wann die Freizeit konsumiert werden, wann Überstundenzuschläge ausbezahlt werden müssen, ist im Gesetz unzureichend geregelt. Abrechnungsperioden sollen künftig beliebig aneinandergereiht werden können.

Die Einschränkung der Freizeit, die Unvereinbarkeit mit Familie, die Gefährdung der Gesundheit, die Ausschaltung der Mitbestimmung – dagegen zieht die Gewerkschaft ins Feld.