Immer wieder taucht die Frage auf, ob die rund 60.000 Beamten unter den Lehrern streiken dürfen.
FRANZ MARHOLD: Es gibt keine Streikverbote in Österreich, auch nicht für Beamte. Das letzte Streikverbot war ein kaiserliches Patent aus 1914. Dieses wurde durch das Rechtsbereinigungsgesetz 2002 aufgelöst. In Österreich ist das Streikrecht größtenteils Gelehrtenrecht. Es gibt kaum Fälle und höchstgerichtliche Rechtssprechung dazu. Das allgemeine Streikrecht ist ein Grundrecht.

Anders als in Deutschland?
MARHOLD: Dort ist die Situation beim allgemeinen Streikrecht zwar gleich. Allerdings gibt es ein nationales Verbot für Beamte, zu streiken.

Warum können Österreichs Beamte ihre Bezüge nicht verlieren, wenn sie einen Tag streiken?
MARHOLD: Das ist auf den Paragraph 12c des Gehaltsgesetzes zurückzuführen. Es sieht vor, dass Beamte ihre Ansprüche verlieren, wenn sie länger als drei Tage unentschuldigt fernbleiben.

Wie bewerten Sie diese Tatsache in Hinblick auf den Lehrerstreik?
MARHOLD: Es ist eine Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Vertragsbediensteten. Als Arbeitsrechtler habe ich Verständnis für den Streik. Aber es ist billig, auf Kosten des Gegners zu streiken. Billig für die Gewerkschaftskasse und billig im Sinn von mies. Doch das ist nicht den Beamten anzulasten, sondern ihrem Dienstgeber, der die Gesetze macht.