Der von Ihnen eingesetzte Chef des Kriminalamtes erhebt schwere Vorwürfe gegen die Politik. Was ist faul im Staate Österreich?
ERNST STRASSER: Nur weil ein Spitzenbeamter eine unglückliche Vorgangsweise wählt, muss noch nichts faul sein. Ich habe Dr. Haidinger als sehr guten Beamten und Juristen kennen gelernt. Er hat den Aufbau des Bundeskriminalamtes hervoragend gelöst. Ich habe seit dreieinhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm, und ich weiß nicht, was sich in seinem Leben verändert hat.

Wollen Sie sagen: Der Überbringer der Botschaft ist das Problem?
STRASSER: Nein. Aber wenn er das Gefühl hatte, etwas wäre rechtswidrig, hätte er als einer der Väter der Strafprozessordnung wissen müssen, dass dafür das Gericht zuständig ist. Dass er eineinhalb Jahre später zum selbsternannten Großinquisitor Pilz geht, ist zumindest merkwürdig.

2004 soll Ihr Kabinett einen Asylanwalt bei der Staatsanwaltschaft angeschwärzt haben.
STRASSER: Das ist hanebüchen. Der Vorwurf kommt nicht von Haidinger, sondern von Pilz. Nach der Strafprozessordnung war das Ministerium zur Anzeige verpflichtet.

Zum Fall Kampusch: Haben Sie Fehler gemacht?
STRASSER: Der Fehler, von dem hier die Rede war, ist 1998 passiert. Ich war seit 2000 Minister. Ich habe dem Fall immer großes Augenmerk geschenkt. Das war ein Bauchgefühl, denn es sind so viele diffuse Hinweise auf meinen Schreibtisch gekommen.

Warum sind die Beamten dem richtigen Hinweis nicht nachgegangen?
STRASSER: Jedem Punkt ist nachgegangen worden. Wir haben den richtigen Ermittlungsansatz nicht gefunden.

Der von Platter eingesetzten Kommission gehören nur Untergebene an. Das ist doch ein Witz.
STRASSER: Wie stellen Sie sich das vor? Machen wir ein Femegericht? Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einer Bananenrepublik.

Dann sollte vielleicht ein Untersuchungsausschuss die politischen Zusammenhänge klären.
STRASSER: Zuerst sind die Gerichte an Zug. Erst dann kann man entscheiden, ob es eines politischen Ausschusses bedarf.