Seit Donnerstag kann der "Teuerungsausgleich" regulär beantragt werden. Mit der Einmalzahlung von 100 Euro (150 für Familien) sollen laut Landeshauptmann Jörg Haider die gestiegenen Lebenskosten für "Bezieher geringer Einkommen" abgefedert werden.

Nicht jeder ist anspruchsberechtigt. Allerdings: Nicht jeder, der finanziell zu kämpfen hat, ist auch anspruchsberechtigt. Kein Geld gibt es beispielsweise für Ausländer ohne österreichische Staatsbürgerschaft (unabhängig davon, wie lange sie in Österreich leben) oder für Menschen ohne festen Wohnsitz. Auf einige Dutzend schätzt man bei der Caritas die Zahl der Obdachlosen in Kärnten. "Sozialschmarotzer", für Haider-Sprecher Stefan Petzner: "Die wollen wir nicht versorgen."

Bezieher. Anspruchsberechtigt seien nur Bezieher von Ausgleichszulage, Müttergeld und Wohnbeihilfe. Wer die Mindestsicherung oder Notstandshilfe bezieht, hat hingegen keinen automatischen Anspruch. Kein Problem, versichert Petzner: Von den genanten Gruppen würden ohnedies "so gut wie alle" Wohnbeihilfe beziehen.

Gegenbeispiel: Ein Notstandshilfebezieher mit kleiner Eigentumswohnung? "Gewisse Härtefälle müssen eben von Fall zu Fall entschieden werden", sagt Petzner. "Das Gute am Teuerungsausgleich ist, dass wir hier einen gewissen Ermessensspielraum haben."