Seit zwei Jahren hat Karoline F. (Name geändert) so gut wie nichts mehr von ihrem Ex-Mann gehört. "Er ist praktisch unauffindbar. Nur alle paar Monate überweist er Alimente - in der Regel zu wenig." Als Verkäuferin verdient die junge Frau weniger als 900 Euro - und fragt sich jedes Monat, wie sie sich und ihre beiden pubertierenden Zwillinge durchbringen soll. "Zum Leben zu wenig, zum sterben zu viel", kommentiert sie trocken.

Situation verbessern. Nun soll sich ihre Situation bessern - zumindest ein wenig. Denn durch die heute in Kraft tretende Mindestsicherung stehen ihr monatlich rund 150 Euro Euro zusätzlich zur Verfügung. Der Grund: Die Richtsätze für die Auszahlung der Sozialhilfe wurden nach oben geschraubt, in ihrem Fall von 813 auf 1032 Euro. Und: Anders als bisher muss Karoline F. das Geld nicht mehr zurückzahlen, der so genannte "Regressanspruch" entfällt bei der neuen Regelung.

Anspruch. "Die drohende Rückzahlungsverpflichtung hat bisher viele Menschen davon abgehalten, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen", weiß Gerald Schallegger aus dem Büro von Sozialreferentin Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ). Neu ist auch, dass es für alle Sozialleistungen des Landes nun einen Rechtsanspruch gibt - was auch einen psychologischen Effekt mit sich bringt: "Ich würde niemals um Almosen betteln", sagt Karoline F.

Neues Gesetz. "Das neue Gesetz ist keine soziale Hängematte", versichert Schaunig. "Nur der Teil einer möglichst wirksamen Bekämpfung der Armut" - die jeden von uns treffen kann". In erster Linie richte sich die neue Regelung an Alleinerzieherinnen, Familien mit behinderten Kindern und ältere Menschen. Wie viele Anspruchsberechtigte es in Kärnten gibt, kann Schaunig nicht sagen: Es gebe dazu keine gesicherten Aufzeichnungen. Bis Jahresende sind jedenfalls vier Millionen Euro budgetiert.

Kürzere Behördenwege. Zwei grundsätzliche Überlegungen liegen dem neuen Modell zugrunde. Einerseits soll die Untergrenze für den Bezug von Sozialleistungen deutlich nach oben gerückt werden. Damit vergrößert sich die Anzahl der Anspruchsberechtigte. Zum anderen werden nun alle Sozialleistungen des Landes aus einer Hand ausbezahlt - die Behördenwege werden also deutlich kürzer. die Anträge können bei der Gemeinde, bei der Bezirkshauptmannschaft oder direkt bei der Landesregierung gestellt werden. "Bisher war dies nur bei der Gemeinde möglich", erzählt Schallegger. "Es stellte sich aber heraus, dass viele keinen Antrag auf Unterstützung stellen wollten, um nicht erkannt zu werden." Mit der neuen Regelung bleibt die Anonymität gewahrt.