Eine einsame Demonstration gegen die seiner Meinung nach ungerechte Geschäftsordnung des Kärntner Landtages setzte am Donnerstag FPÖ-Abgeordneter und Landesparteiobmann Franz Schwager: Er verließ unter Protest den Sitzungssaal, da er sich bei der Behandlung der Dringlichkeitsanträge zu Wort melden wollte, ihm dieses aber von Landtagspräsident Josef Lobnig (B) nicht erteilt wurde.

Undemokratisch? Laut Geschäftsordnung dürfen bei dringlichen Anträgen nur Fraktionen, die Klubstatus - also zumindest drei Mandate - haben, zu Wort kommen. "Die FPÖ hält diese Regelung für undemokratisch. Jedem Abgeordneten, der in ein Parlament gewählt wird, hat ein Rederecht zuzustehen. Andernfalls wäre das ein Ausschluss eines Teils des Souveräns von dieser wichtigen demokratischen Einrichtung, dem Landesparlament", protestierte Schwager.

"Recht vom Volke". Der FPÖ-Mandatar vertritt die Auffassung, dass die Regelung des Kärntner Landtags, welche das Rederecht für einen Teil der Abgeordneten einschränkt, dem Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes widerspreche: "Das Recht geht vom Volke aus". Um dieses Recht zu untermauern, sei ihm nichts anderes übrig geblieben, als die Sitzung aus Protest zu verlassen, zeigte sich Schwager empört.

Undemokratsiches Wahlrecht. Der Kärntner FPÖ-Nationalratsabgeordnete Karlheinz Klement kritisierte in diesem Zusammenhang in einer Aussendung das nach seinen Worten "höchst undemokratische Kärntner Wahlrecht", da dies nach wie vor eine Hürde von etwa zehn Prozent für den Einzug einer Partei vorsehe.