Die Iren waren am Freitag zum zweiten Mal innerhalb von 16 Monaten aufgerufen, über den EU-Reformvertrag von Lissabon abzustimmen. Der Vertrag soll die Europäische Union mit 27 Mitgliedstaaten handlungsfähiger und demokratischer machen. Im Folgenden die Kernpunkte:

Eu-Ratspräsident und "Außenminister"

Die EU soll stärker sichtbare "Köpfe" erhalten. Die Geschäfte leitet ein Ratspräsident, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt. Bisher rotiert der Ratsvorsitz alle sechs Monate unter den Mitgliedstaaten. Als eine Art Außenminister fungiert der Hohe Repräsentant für Außen- und Sicherheitspolitik.

Mehrheitsentscheidungen

EU-Beschlüsse werden erleichtert, indem vor allem bei der polizeilichen und Justiz-Zusammenarbeit der Zwang zur Einstimmigkeit wegfällt. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik müssen weiter alle Mitgliedsländer zustimmen.

Stimmrechte

Bei Abstimmungen in der EU gilt ab 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017 das Prinzip der "doppelten Mehrheit". Danach erfordern EU-Beschlüsse im Ministerrat eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen. Deutschland gewinnt damit gegenüber Ländern wie Polen und Spanien an Gewicht.

Parlamentsmitsprache

Das Europaparlament erhält erstmals ein Mitspracherecht bei der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung. Die EU-Kommission muss ihre Gesetzesvorschläge überprüfen, wenn dies mehr als die Hälfte der nationalen Parlamente verlangt.

Bürgerrechte

Der Vertrag macht die europäische Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Mit einer Million Unterschriften können Bürgerinitiativen zudem künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen.

Austritt

Der Vertrag sieht erstmals die Möglichkeit eines EU-Austritts vor.

Zusagen an Irland

Um die Iren doch noch zur Zustimmung zu bewegen, gab die EU Garantien ab. Dazu zählt die Unantastbarkeit des irischen Abtreibungsverbots durch den Vertrag sowie die Neutralität in Militärfragen. Zudem soll Irland wie jedes andere Mitgliedsland seinen EU-Kommissar behalten. Der Lissabon-Vertrag sah ursprünglich eine Verkleinerung der 27-köpfigen Kommission vor.