In diesem Schuljahr startet an den AHS verpflichtend die neue "Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung". Sie besteht aus drei Säulen und umfasst dabei eine Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA), von zentraler Stelle vorgegebene schriftliche Prüfungen (Zentralmatura) und mündliche Prüfungen. An den berufsbildenden höheren Schulen wird die neue Matura erst ab 2015/16 verpflichtend.

Die erste Säule bildet eine Vorwissenschaftliche Arbeit, welche für alle Maturanten verpflichtend ist. Sie soll einen Umfang von 40.000 bis 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Abstract; ohne Vorwort und Verzeichnisse) aufweisen und ist an kein Fach gebunden. Ziel ist die Vorbereitung der Schüler auf die Hochschulen. Das Thema der VWA wird im Einvernehmen zwischen dem angehenden Maturanten und dem betreuenden Lehrer bereits im ersten Semester der siebenten Klasse festgelegt. Lehrer können dabei keinen Schüler ablehnen, wohl aber ein Thema. Allgemein dürfen Lehrer pro Jahrgang grundsätzlich bis zu drei, höchstens aber fünf VWA betreuen. Bei negativer Beurteilung ist eine neue VWA mit anderem Thema zu verfassen - schriftliche und mündliche Matura können unabhängig davon abgelegt werden.

An den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) ist die VWA anders angelegt: Sie ist als Teamarbeit mehrerer Schüler konzipiert, heißt "Diplomarbeit" und ist erst ab 2016 verpflichtend.

Die zweite und umstrittenste Säule betrifft die schriftliche Matura, die in den meisten Fächern zentral vorgegeben wird (Zentralmatura): Dabei müssen alle Maturanten an den selben Tagen idente, vom Bundesinstitut für Bildungsforschung (Bifie) entwickelte Aufgaben lösen. Korrigiert werden diese aber vom jeweiligen Klassenlehrer nach einem standardisierten Raster.

Für die schriftliche AHS-Reifeprüfung müssen sich die Maturanten entscheiden, ob sie in drei oder vier Fächern antreten wollen - je nachdem sind mündlich zwei oder drei Prüfungen zu absolvieren. Verpflichtend sind schriftliche Klausuren in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache, der vierte Gegenstand kann eine weitere lebende Fremdsprache, Latein, Griechisch, Darstellende Geometrie, Physik, Musik, Sport, Biologie, Bildnerische Erziehung oder ein schulautonomer Gegenstand sein. Sonderregeln gibt es für das slowenische Gymnasium in Klagenfurt (Unterrichtssprache Slowenisch verpflichtend, eingeschränkte Auswahl bei viertem Fach), das zweisprachige Gymnasium in Oberwart (Unterrichtssprache Kroatisch oder Ungarisch verpflichtend, viertes Fach muss andere Sprache sein) sowie das Theresianum in Wien (Latein auch bei nur drei Klausuren möglich, viertes Fach muss Sprache sein).

Zentral vorgegeben werden die Klausuren in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Latein und Griechisch (sowie auch Slowenisch, Ungarisch und Kroatisch an den beiden Schulen mit Sonderregeln). In allen anderen Fächern erstellen nach wie vor die Klassenlehrer die Aufgaben.

Die Prüfungen in den Fächern mit Zentralmatura finden österreichweit am gleichen Tag und zur selben Zeit statt. Für 2014/15 steht der Fahrplan bereits fest. Die Klausuren dauern 270 Minuten (Ausnahmen: Unterrichtssprache, also im Regelfall Deutsch, sowie Musik mit 300 Minuten, Bildnerische Erziehung: 420 Minuten).

Die zentralen Reifeprüfungen in den Fremdsprachen sind übrigens nicht komplett gleich: Die Aufgabenstellungen orientieren sich an der jeweiligen Ausbildungsdauer (drei, vier, sechs oder acht Jahre) und sind daher nur innerhalb der gleichen Ausbildungszeit ident.

Negativ beurteilte Klausuren müssen grundsätzlich an einem der nächsten Maturatermine wiederholt werden. Allerdings haben die Schüler die Möglichkeit, sich einen oder mehrere Fünfer mit einer bzw. mehreren mündlichen "Kompensationsprüfungen" auszubessern. Die Entscheidung dazu müssen sie bis spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung treffen. Eine negative Note auf die schriftliche Matura hat jedoch keinen Einfluss auf die mündliche Reifeprüfung, zu welcher die Kandidaten in jedem Fall antreten können.

Als letzte Säule müssen für die mündliche Matura (je nach Anzahl der schriftlichen Klausuren) zwei oder drei Pflicht-, Wahl- oder Freigegenstände ausgewählt werden. Diese müssen ein mindestens zehn- (bei zwei Prüfungen) oder 15-stündiges (bei drei Prüfungen) Wochenstundenausmaß in der Oberstufe umfassen. Die Fachlehrer der Schule stellen für jeden Gegenstand maximal 24 Themen zusammen. Aus diesem Topf zieht der Schüler bei der Matura zwei Themen und muss sich für eines entscheiden. Die konkreten Fragen stellt der Klassenlehrer. Dieselbe Aufgabe kann bei der Matura selbst mehrmals verwendet werden. Die Prüfung an sich dauert mindestens 10 und höchstens 20 Minuten.