Die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille gab am Mittwoch bekannt, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung von drei Untersuchungsrichtern einzulegen, Strauss-Kahn wegen "schwerer gemeinschaftlicher Zuhälterei" vor ein Strafgericht zu stellen. Bei den Vorwürfen geht es um Sex-Partys mit Prostituierten, an denen neben Strauss-Kahn auch ranghohe Polizisten und Geschäftsmänner teilnahmen.

Die ermittelnden Untersuchungsrichter hatten am Freitag entschieden, Anklage gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu erheben und ihm den Prozess machen zu lassen. Sie setzten sich damit über einen Antrag der Staatsanwaltschaft vom Juni hinweg, das Verfahren mangels Beweisen einzustellen. Dagegen hätte die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen können, worauf sie nun aber verzichtet. Die Behörde wird auch nicht gegen die Anklage gegen dreizehn weitere Beschuldigte in der Affäre vorgehen, wie Staatsanwalt Frederic Fevre am Mittwoch sagte.

Teilnahme an Sex-Partys zugegeben

Strauss-Kahn bestreitet nicht, an den Sex-Partys in Luxushotels in den Jahren 2009, 2010 und 2011 teilgenommen zu haben. Der heute 64-jährige Franzose will aber nicht gewusst haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte. Laut Medienberichten besteht auch der Verdacht, dass Strauss-Kahn die Partys mitorganisierte, die vor allem in Paris und Washington stattfanden. Gegen Strauss-Kahn war in der nach einem Luxushotel in Lille benannten Carlton-Affäre Ende März 2012 ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.