Der Familienausschuss hat am Dienstag mehrheitlich, mit Ausnahme der FPÖ, die Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige beschlossen. Mit Zustimmung des gesamten Ausschusses wurde die Aufstockung der Mittel für Familienberatungsstellen, um diese barrierefrei zu gestalten, ebenfalls plenumsreif gemacht, teilte die Parlamentskorrespondenz mit.

Laut der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes sollen auch Volljährige, für die noch die Unterhaltspflicht besteht, ab 1. September 2013 beantragen können, die Beihilfe auf ihr eigenes Konto zu erhalten. Im Sinne der Selbstständigkeit junger Erwachsender sei dies ein bedeutender Schritt, waren sich die Fraktionen einig. Kritik der Freiheitlichen und der Grünen, das Recht der Eltern, der Direktauszahlung an ihre Kinder widersprechen zu können, komme letztlich einer Bevormundung der Jungen gleich, ließ Minister Mitterlehner nicht gelten. Die notwendige Zustimmung ermögliche es etwa Studierenden, sich ihrer steuerlichen und unterhaltsbezogenen Situation bewusst zu werden.

Neu geregelt im Gesetzesentwurf ist auch die Geschwisterstaffelung, damit sie im Fall der Direktauszahlung erhalten bleibt. Ende 2014 soll die Direktauszahlung mithilfe von Daten der Familienbeihilfedatenbank evaluiert werden. Für die administrativen und technischen Umsetzungskosten der Direktauszahlung an Volljährige sind 300.000 Euro vorgesehen, so Mitterlehner.

Ein weiterer Beschluss betrifft die Familienberatungsstellen, diese sollen bis Ende 2015 an allen Standorten in Österreich barrierefrei werden. Zwischen 2013 und 2015 ist hierfür rund eine Mio. Euro an zusätzlichen Budgetmitteln eingeplant.