Staatssekretär Sebastian Kurz (V) hat in der "Kronen Zeitung" (Sonntag-Ausgabe) die geplante Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz vorgestellt. Demnach soll es künftig drei Stufen bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft geben, die sich nach dem Fortschritt der Integration richten soll.
Wer "ausgezeichnet" integriert ist, soll die Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren legalen Aufenthalts in Österreich erhalten können. Ist der Antragsteller nur "ausreichend" integriert, so hat er - wie schon bisher - erst nach zehn Jahren Chance auf Erhalt der Staatsbürgerschaft. Wer die Kriterien nicht erfüllt, bekommt die Staatsbürgerschaft nicht, so die groben Eckpunkte des Entwurfs. "Bisher wurde sie (die Staatsbürgerschaft, Anm.) oft verschenkt, künftig soll man sie sich verdienen", so Kurz.
Nach bereits sechs Jahren Anspruch auf Erhalt der Staatsbürgerschaft haben soll künftig, wer über diese Zeit hinweg einer regelmäßigen Arbeit nachgeht, Steuern und Abgaben zahlt und keine Sozialhilfe in Anspruch genommen hat. Außerdem muss man über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau verfügen sowie mindestens drei Jahre lang ehernamtlich bei einer Freiwilligenorganisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariter oder dergleichen) mitgearbeitet haben.
In Stufe 2 (Vergabe der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren) fallen diejenigen, die unbescholten sind, "Selbsterhaltungsfähigkeit" und Deutschkenntnisse auf Mittelschulniveau vorweisen können sowie erfolgreich den Staatsbürgerschaftstest erfüllt haben. Diese Kriterien gelten auch für jene, die bereits nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft anstreben.
Die dritte Gruppe betrifft jene, die die Kriterien nicht erfüllen - diese Personen erhalten auch keine Staatsbürgerschaft. Ausgenommen sind Menschen mit schweren Behinderungen, die das Lernen der deutschen Sprache oder den Selbsterhalt verunmöglichen.
Darüber hinaus soll künftig auch sogenannten Putativ-Österreichern die Staatsbürgerschaft rückwirkend anerkannt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die von den Behörden fälschlicherweise als Österreicher behandelt wurden - beispielsweise zum Wehrdienst eingezogen wurden oder für die über 15 Jahre hinweg ein Reisepass ausgestellt wurde.
Auch uneheliche Kinder, bei denen nur der Vater (nicht aber die Mutter) die Staatsbürgerschaft besitzt, sollen künftig automatisch die Staatsüberschaft erhalten. Auch der Erhalt der Staatsbürgerschaft für Adoptivkinder, sofern diese im Kleinkinderalter sind, soll erleichtert werden.
Die vom Innenministerium vorgelegte Novelle muss nun mit dem Koalitionspartner SPÖ abgestimmt werden und soll demnächst in Begutachtung gehen. Der Beschluss im Ministerrat ist laut den Plänen für Dezember oder Jänner anvisiert, nach dem Beschluss im Parlament im März oder April kommenden Jahres sollen die Neuerungen dann am 1. Juni 2013 in Kraft treten.
Bereits im Frühjahr sollen die Staatsbürgerschafts-Tests überarbeitet sein. Dabei soll - wie bereits angekündigt - weniger historisches Fachwissen abgefragt werden. Der Fokus soll sich mehr auf "Werte" und Fragen des Zusammenlebens richten, hieß es aus dem Staatssekretariat.
Dazu will das Innenministerium auch eine "Rot-weiß-Rot-Fibel" herausgeben, in der die Werte Österreichs definiert werden sollen. Auch eine Fibel als Lernhilfe für den Staatsbürgerschaftstest soll es geben sowie eigene Fibeln für Kinder und Jugendliche.