Wer darf wählen, wer nicht? Diese Frage lässt im Burgenland eineinhalb Monate vor den Gemeinderatswahlen am 7. Oktober in vielen Gemeinden die Wogen hochgehen. Ist das Recht zu wählen in der Steiermark gesetzlich recht unmissverständlich geregelt, lässt die burgenländische Wahlordnung breiteren Spielraum zu - der von den politischen Akteuren in den Gemeinden auch weidlich genutzt wird. So tobt in Oberwart eine Auseinandersetzung um die von der Wahlbehörde untersagte Kandidatur des Grünen Wolfgang Spitzmüller. In Moschendorf (Bezirk Güssing) sieht sich ein SP-Mitglied zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen, in Loipersbach (Bezirk Mattersburg) flog ein FP-Gemeinderat aus der Wählerevidenz. Einschlägige Aufregung gibt es auch in Bildein und Heiligenbrunn (Güssing), wo laut SP Personen kurzfristig ins Verzeichnis reklamiert beziehungsweise gestrichen wurden.