Ein Alko-Unfall und "Freundschaftsdienste" haben drei junge Männer in Eisenstadt vor Gericht gebracht. Sie hatten nach einem Autounfall in Gols (Bezirk Neusiedl am See) Mitte Jänner zunächst behauptet, ein unbekannter Vierter sei gefahren und weggelaufen. Ein 24-Jähriger wurde wegen Begünstigung nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Für seine Freunde gab es eine Diversion.

Nach einer Feier hätten sie vergeblich versucht, ein Taxi zu erreichen, und deshalb schlussendlich das Auto des 24-Jährigen genommen, erzählten die drei jungen Männer vor Gericht. Ans Steuer gesetzt habe sich ausgerechnet der 18-Jährige, der ebenso wie seine beiden Freunde alkoholisiert war und als einziger keinen Führerschein besaß.

Mit einem Blutalkoholwert von rund 1,04 Promille habe er auf der glatten Fahrbahn die Kontrolle über das Auto verloren und sei zunächst gegen einen Stein und dann gegen einen Baum geprallt. Sowohl der Fahrer als auch der 19-jährige Mitfahrer wurden leicht verletzt. Der 24-jährige Autobesitzer sei da schon nicht mehr im Fahrzeug gewesen, gaben die Männer an. Er sei zur Unfallstelle gekommen, nachdem ihn die anderen angerufen hätten. Die Polizei wurde über das demolierte Auto des Mannes verständigt.

Unbekannter Vierter war erfunden

"Dass ein Unbekannter gefahren ist, ist im Schock rausgekommen. Wir waren überfordert mit der Situation", schilderte der 19-Jährige vor Gericht. Als die Polizei den 18-jährigen Fahrer damit konfrontiert habe, dass das "ein völliger Holler" sei, habe er gesagt, der 24-Jährige wäre gefahren, sagte Richterin Gabriele Nemeskeri. Ihm wurde deshalb Verleumdung vorgeworfen. Er könne sich nicht mehr erinnern, was genau er gesagt habe, meinte der 18-Jährige, der sich - wie seine Freunde, denen Begünstigung vorgeworfen wurde, - geständig zeigte.

Die Aktion sei "nicht unglaublich raffiniert" gewesen - "kaum eine Planung, aussichtslos, betrunken", betonten die Verteidiger der Männer. Der 24-Jährige, der eine Vorstrafe hat, wurde zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Der 18-Jährige muss 50 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen und der 19-Jährige erhielt eine Probezeit von einem Jahr. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.