Nachdem ein Autofahrer nach einer Anonymverfügung wegen Schnellfahrens um einen Euro zu viel gezahlt und dafür eine laut Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu Recht verhängte Strafe erhalten hat, leitet die Volksanwaltschaft nun ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Denn die Entscheidung des VwGH sei "nicht nachvollziehbar", erklärte Volksanwalt Peter Fichtenbauer in einer Aussendung am Donnerstag.

Einen Euro zuviel eingezahlt: 70 Euro Strafe

Wie "Die Presse" am Montag berichtete, ist der Autofahrer in Wien mit 71 statt erlaubter 50 km/h erwischt worden. Er bezahlte die Anonymverfügung mittels Onlinebanking und überwies 57 statt der verlangten 56 Euro. In weiterer Folge leitete die Behörde ein Strafverfahren gegen den Mann ein und verhängte 70 Euro Strafe. Das Verfahren landete beim VwGH, der die Entscheidung bestätigte. Denn laut VwGH muss die Anonymverfügung nicht nur fristgerecht, sondern auch mit dem richtigen Betrag überwiesen werden.

"Wenn ein Betrag fristgerecht und mehr als ausreichend bezahlt wird, darf das für die Betroffenen nicht zum Verhängnis werden. Auf diese Weise fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger von der Rechtsordnung gefrotzelt", kritisierte Fichtenbauer. "Hier liegen gravierende Mängel im System vor. Eine bessere elektronische Abwicklung von Überweisungen sollte im 21. Jahrhundert schon adaptiert sein", forderte der Volksanwalt.