Ein 40-Jähriger hat am Freitag am Wiener Landesgericht zugegeben, sich in Missbrauchsabsicht im Darknet ein zehnjähriges Mädchen "bestellt" zu haben. Er wollte mit "der Schwarzhaarigen" untertags in den Zoo gehen, danach habe er sich Oralsex erwartet, gab der Angeklagte zu Protokoll – wie die Apa berichtet.

Das Treffen kam nicht zustande. Der geständige Angeklagte wurde dennoch zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Pädophilie, Persönlichkeitsstörung, Kokain, Cannabis

Überdies ordnete ein Schöffensenat die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Maßgeblich dafür war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine schwerwiegende und dauerhafte psychische Störung bescheinigte.

Der Mann weise neben einer Pädophilie eine Kokain- und Cannabissucht sowie eine strukturelle Persönlichkeitsstörung auf. "Er hat bisher nie die
Notbremse gezogen und sich nicht helfen lassen. Es hat daher eine Eskalationsspirale gegeben", sagt Sachverständiger Hofmann.

Angeklagter: "Ich gehöre therapiert"

Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen sei "die hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass er in absehbarer Zeit pädosexuelle Straftaten mit schweren Folgen begehen wird", meinte der Experte. Dabei sei von Hands-on-Delikten auszugehen.

Der 40-Jährige nahm das Urteil an. "Ich gehöre therapiert. Ich will etwas dagegen tun", hatte er in seiner Einvernahme erklärt. Auch die Staatsanwältin war mit der Entscheidung des Schöffensenats einverstanden.

Die dreijährige Freiheitsstrafe, verbunden mit der Unterbringung des grundsätzlich zurechnungsfähigen Täters im Maßnahmenvollzug, ist damit
rechtskräftig.