Am Donnerstag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen Kontaktmann des Attentäters von Wien fortgesetzt worden, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen zum Teil schwer verletzt hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Der 24-Jährige soll dem späteren Attentäter das ideologische Rüstzeug geliefert haben, indem er Treffen in einer Wohnung in St. Pölten veranstaltete, wo radikalislamistisches Gedankengut gelehrt wurde.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zur Last. Konkret vorgeworfen wird ihm, in der Wohnung eine Bibliothek mit salafistischen Büchern aufgebaut und in Vorträgen die Ideologie der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) vertreten zu haben. In diversen Chat-Kanälen mit 29 Teilnehmern soll der Mann laut Anklage Inhalte verbreitet haben, die direkt von der IS-Medienstelle kamen.

"Explizites Bekenntnis" in Chats

Dazu wurden von der Staatsanwaltschaft insgesamt drei Gutachten des deutschen Islam-Wissenschaftlers und Terrorismus-Experten Guido Steinberg eingeholt, die dieser nun dem Schöffensenat präsentierte. Demnach fanden sich in der von den Sicherheitsbehörden beschlagnahmten Bibliothek zwei Bände, "die eindeutig auf eine jihadistische Orientierung hinweisen". Aus den Chats ließe sich an einer Stelle explizit ein verbales Bekenntnis des Angeklagten zum IS ablesen, sagte Steinberg. Dieser habe außerdem aus IS-Hymnen und weiters aus einem IS-Magazin zitiert, unter welchen Umständen die Tötung von Zivilisten zulässig sei.

In den Chats habe der Angeklagte Österreich als "Haus des Krieges" kategorisiert und zum Jihad gegen andersgläubige Menschen aufgefordert. Der Angeklagte habe in den Chats auch "Kriegsbeute" auf Kosten Andersgläubiger für zulässig erklärt und behauptet, selbst eine Zeit davon gelebt zu haben, legte der Sachverständige dar.