Aufgeregt meldete sich eine Leserin bei der Kleinen Zeitung. Der Grund: Sie hatte ein Schreiben eines niederösterreichischen Anwalts erhalten – und in diesem wurde eine Geldzahlung gefordert. In dem Anwaltsbrief stand, sie müsse aufgrund einer Datenschutzverletzung auf ihrer Website 190 Euro für einen Vergleich bezahlen. In den Schreiben an die Unternehmen – wie sich herausstellte, haben schon Firmen österreichweit solche Schreiben erhalten – sei keine Geschäftszahl enthalten, so die Anruferin. Die Überweisungen sollen demnach lediglich den Verwendungszweck "Vergleich" beinhalten.