Seit vielen Jahren gibt es einen Mangel an Hebammen in Österreich.
Laut einer Bedarfsanalyse des Institut für Höhere Studien (IHS) kamen 2018 nur 25 Hebammen auf 1000 Lebendgeburten in der Versorgungszone Ost (Wien, Niederösterreich, Teile des Burgenlands).
Der EU-Schnitt liegt deutlich höher, nämlich bei 35 Hebammen auf 1000 Geburten. In Wien beispielsweise wurden 20.794 Kinder im Jahr 2021 geboren. Darauf kommen 388 Hebammen, von denen aber nur 33 einen Kassenvertrag haben.
Wenn es um den Zustand der Berufssparte in Österreich geht, wird zudem häufig nur die Arbeit im klinischen Bereich beleuchtet, kritisiert das Österreichische Hebammengremium im ORF. Leistungen wie Schwangerschaftsvorsorge, Nachsorge und Mutter-Kind-Pass-Beratung werden oft nicht berücksichtigt. Angesichts des Mangels fordert das Gremium eine zentrale Vermittlungsstelle - um verfügbare Ressourcen besser zu koordinieren.
Mittelfristig müsse aber dem Mangel an sich entgegen gewirkt werden. Der Grund dafür sei, dass die Ausbildungsplätze österreichweit lange nicht angepasst worden seien. Das Österreichische Hebammengremium fordert eine österreichweite Bedarfsanalyse sowie eine Erhöhung der Studienplätze. Die Stadt Wien reagiere bereits auf die Studie des IHS und erhöhe schrittweise die Ausbildungsplätze, heißt es. Ab 2023 bietet etwa die FH Campus Wien zwei mal jährlich den Start des Hebammenstudiums an.
Zudem soll die Möglichkeit einer intensiveren Betreuung der Frauen geschaffen und finanziert werden. Auch das Gehaltsschema der Hebammen soll angepasst werden. Zudem sollen sie einen fixen Platz in der Primärversorgung bekommen und mehr Kreiszimmer leiten. Weiters fordert das Hebammengremium, dass das Kinderbetreuungsgeld nicht mehr wie bisher nur an Arztleistungen, sondern auch an Hebammenleistungen gekoppelt sein soll.
Laut Österreichischer Gesundheitskassen (ÖGK) finden derzeit zwischen Dachverband und den Sozialversicherungsträgern Verhandlungen mit dem Hebammengremium statt. Unter anderem ginge es dabei um gesamtvertragliche Änderungen, Planstellenberechnung und die Ausweitung von Leistungen.
ÖGK und das Österreichische Hebammengremium einigten sich laut ORF bereits auf die Möglichkeit der Besetzung von vorgesehenen Planstellen im Rahmen von Teilzeitverträgen. Weiters können bei Bedarf zeitlich befristete Verrechnungsmodelle geschaffen werden, auch wenn der Stellenplan keine weitere Stellen vorsieht.