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Doch keine FFP2-Maskenpflicht für alle Schulstufen

Alle Schüler - geimpfte wie ungeimpfte - müssen dreimal die Woche einen Corona-Test (darunter mindestens ein PCR-Test) absolvieren. Ausgenommen sind genesene Schüler. Außerdem gilt in allen Schulstufen (auch in der Volksschule) die Maskenpflicht.

Kinder bis zwölf sind vom Lockdown ausgenommen, bei den 12-15-Jährigen gilt der Ninja-Pass als Zutrittsmöglichkeit
© APA/HANS PUNZ
Kinder bis zwölf sind vom Lockdown ausgenommen, bei den 12-15-Jährigen gilt der Ninja-Pass als Zutrittsmöglichkeit