Der Tiroler "Problemwolf" mit der Bezeichnung "118MATK" ist nicht mehr zum Abschuss freigegeben. Das Landesverwaltungsgericht ließ die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde von WWF und Ökobüro aus formalen Gründen zu, erklärte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in einer Aussendung am Freitag. Tirol will dagegen in Revision gehen und das Höchstgericht anrufen.

"Ohne die Möglichkeit, rasch einzugreifen, ist jeder Abschussbescheid totes Recht", kritisierte Geisler. Weil vom Wolf "118MATK" eine "unmittelbare erhebliche Gefahr für Weidetiere" ausgehe, hatte die Behörde die aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen die Abschussgenehmigung für den Wolf aberkannt. Diese Entscheidung wurde nunmehr vom Landesverwaltungsgericht behoben - und der Wolf darf damit im Falle des Falles nicht abgeschossen werden.

Jäger per SMS verständigt

Das Land zitierte unterdessen aus der Begründung der Entscheidung durch das Landesverwaltungsgericht, in der es unter anderem hieß: "[...], so wäre die volle Wirksamkeit der späteren Gerichtsentscheidung über das Bestehen der aus dem Gemeinschaftsrecht hergeleiteten Rechte nicht sichergestellt. [...] Damit wäre das Gebot der Effektivität des Unionsrechts nicht in Einklang zu bringen". Die Jäger seien jedenfalls vom Land umgehend per SMS verständigt worden, dass damit der Abschuss eines Wolfes entsprechend dem Bescheid nicht mehr zulässig ist. In der Sache selbst habe das Landesverwaltungsgericht nicht entschieden, so das Land.

Der "Problemwolf" war Ende Oktober offiziell zum Abschuss freigegeben worden. Zuvor hatte ein fünfköpfiges Fachkuratorium die "Entnahme" des Tieres empfohlen und die schwarz-grüne Landesregierung daraufhin eine entsprechende Gefährdungsverordnung erlassen. Die Abschussgenehmigung galt für 60 Tage und in zehn Jagdteilgebieten in den Oberländer Gemeinden St. Sigmund, Oetz, Haiming, Silz, Stams und Rietz. Der Wolf soll sich seit etwa vier Monaten in Tirol aufhalten und wird für 59 im Oberland getötete Schafe verantwortlich gemacht.

Das Thema Wolf sorgt seit langem für heftige Debatten in Tirol. Der Verabschiedung der Gefährdungsverordnung durch die Landesregierung waren Kontroversen zwischen den Koalitionären vorausgegangen. Die Grünen sollen vor ihrer Unterschrift noch ergänzende Klarstellungen und Informationen gefordert haben, die ÖVP pochte dagegen auf eine grüne Zustimmung. Auch im ÖVP-Bauernbund rumorte es zuletzt des Wolfes wegen. Von beständigem Druck von Funktionären auf die Spitze, an der Geisler steht, war die Rede. Viele in der Bauernschaft kritisierten vor allem die mangelnde rechtliche Möglichkeit, die Tiere abzuschießen.

Um eine leichtere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das fünfköpfige Fachkuratorium "Wolf-Bär-Luchs" eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es soll unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid. Außerdem wurde im Sommer in Tirol beschlossen, das Almgebiet auf seine Tauglichkeit hinsichtlich Herdenschutz zu beurteilen. Es soll kategorisiert und bestimmt werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht.