Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Freitag ein Prozess um ein mutmaßliches Mordkomplott begonnen. Eine 79-Jährige aus dem Industrieviertel soll es auf ihren Schwiegersohn abgesehen gehabt und einen 52-Jährigen als Handlanger engagiert haben. Dieser beauftragte laut Anklage wiederum einen Gelegenheitsarbeiter, der die Tötungspläne letztlich der Polizei verriet. Die Vorwürfe werden von den beiden Beschuldigten bestritten. Urteile soll es am 30. November geben.

Angelastet wird dem 52-Jährigen - er gilt als Erstangeklagter - und der von Stefan Traxler anwaltlich vertretenen betagten Frau versuchte Bestimmung zum Mord. Im Fall einer Verurteilung drohen Haftstrafen von bis zu 20 Jahren oder lebenslang.

Geld an betrügerische Internetbekanntschaften verloren

Nachdem der Ehemann der heute 79-Jährigen im Jahr 2015 gestorben war, soll die Pensionistin mehrmals Geld an betrügerische Internetbekanntschaften verloren haben. Ihre Tochter und der Schwiegersohn wiesen mehrmals auf diese Betrugshandlungen hin, was bei der nunmehr Beschuldigten aber nicht gut ankam. Die Tochter klagte später die Mutter auf Auszahlung vom Pflichtanteil ihres Erbes.

Hass gegen Schwiegersohn

Die Industrieviertlerin entwickelte laut Anklage daraufhin einen "Hass bzw. eine Abneigung" gegen ihren Schwiegersohn, den sie als Drahtzieher hinter den diversen innerfamiliären Streitigkeiten sah. Pläne wurden geschmiedet, wie der Mann "ausgeschaltet werden könne".

Angeheuert wurde der 52-jährige gebürtige Wiener, der "sich in Erwartung finanzieller Zuwendung" stets rund um die 79-Jährige aufgehalten haben soll. Der Handlanger soll das Vorhaben dann an einen ihm schon länger bekannten Gelegenheitsarbeiter weiterdelegiert haben. Dieser sah sich in weiterer Folge immer wieder mit durchaus vehementen Forderungen des 52-Jährigen konfrontiert. Der Tenor laut Anklageschrift: Er müsse die Zielperson töten, dem Mann "das Rückgrat brechen oder ihn erschießen und anschließend die Leiche in Ungarn verscharren".

Die 79-Jährige behob auch Geld von ihrem Konto, um dem Erstangeklagten 5.000 Euro als sogenannten Vorschuss für den Auftrag zu bezahlen. Gleich danach fuhr der Beschuldigte nach Angaben der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit dem Gelegenheitsarbeiter zum Haus des Schwiegersohns. Besichtigt wurde eine Anhöhe, die "optimal geeignet sei", um die Zielperson "von dort aus zu erschießen".

Der als Auftragsausführer engagierte Mann geriet später in Panik. Er weihte seine Eltern ein und erstattete am 19. Februar Anzeige bei der Polizei. Laut dem Gerichtssachverständigen Peter Hofmann liegt eine psychiatrische Störung vor. Der Mann sei aber dennoch "aussagetüchtig und aussagefähig". Die überwiegende Mehrzahl der Befundanteile spreche dafür, dass die Schilderungen des Mannes "erlebnisbasiert sind".

Die Ausführungen des Zeugen waren für die Staatsanwaltschaft außerdem "detailreich und gleichlautend". Zudem werden die Angeklagten von diversen Chat-Nachrichten belastet. Beide sitzen in der Justizanstalt Wiener Neustadt in Untersuchungshaft.

Der Prozess ist vorerst für zwei Tage anberaumt. Ein Urteil wurde für den am 30. November stattfindenden zweiten Verhandlungstermin erwartet.