Am Landesgericht Salzburg hat sich am Dienstag ein 41-jähriger Mann wegen versuchten Mordes vor Geschworenen verantworten müssen. Der Frühpensionist soll im April 2021 seiner damaligen Freundin in Zell am See zwei Messerstiche in die Brust versetzt haben. Die Frau schwebte in akuter Lebensgefahr und musste notoperiert werden. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er sagte, er habe die Tat nicht begangen und sitze unschuldig im Gefängnis.

Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache allerdings klar: Das Paar soll vor der Tat gemeinsam Alkohol konsumiert haben, dabei sei es zum Streit gekommen. Die Frau sperrte sich dann im Schlafzimmer ein. Als sie wieder aufmachte, sei der Angeklagte hinter der Tür gestanden, habe zugestochen und gemeint: "Es wird alles gut, mein Schatz". Danach soll er das Messer abgewaschen und den Notruf verständigt haben.

Am Telefon berichtete der Mann den Einsatzkräften: "Ich wollte gerade meine Frau umbringen." Gegenüber der Polizei sagte der 41-Jährige kurz darauf jedoch, es sei eine dritte Person in der Wohnung gewesen. "Dafür gibt es aber keine Hinweise", betonte der Staatsanwalt heute. "Sämtliche Spuren stammen vom Angeklagten und vom Opfer." Später habe der Mann noch eine zweite Version präsentiert: Die Frau habe sich selbst verletzt.

Paar war schwer betrunken

"Mein Mandant kann sich nicht erklären, warum ihn die Frau beschuldigt. Er geht davon aus, dass sich das Opfer die Verletzungen selbst zugefügt hat", sagte am Mittwoch seine Verteidigerin. Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten sei eine Selbstbeibringung uneingeschränkt möglich gewesen. "Zudem sind die Schilderungen des Opfers nicht mit den Spuren in Einklang zu bringen." So seien etwa vor der Schlafzimmertür keine Blutspuren gefunden worden, dafür aber auf der Couch im Wohnzimmer.

"Nach den vielen Gewaltdelikten in diesem Jahr werden Sie sich denken: Wieder ein Mann, der seine Frau umgebracht hat oder umbringen wollte. Aber hier liegt sich Sache anders", sagte die Rechtsanwältin und bat die Geschworenen, unvoreingenommen in die Verhandlung zu gehen. "Mein Mandant hat kein Motiv." Er selbst hatte bei der Tat rund zwei Promille Alkohol im Blut, die Frau 1,2 Promille.

Bei Alkoholentzug kennengelernt

Fest steht auch, dass sich das Opfer und der Angeklagte 2017 bei einem Alkoholentzug kennenlernten. Sie freundeten sich an und entwickelten eine Beziehung zueinander - die laut der Verteidigerin aber von emotionaler Abhängigkeit und massivem Alkoholmissbrauch geprägt war. Trotzdem zog der gerichtlich unbescholtene Niederösterreicher zur Frau nach Salzburg. Dort habe sie ihn jedoch mehrfach falsch beschuldig, sie zu schlagen. "Außerdem äußerte das Opfer ihm gegenüber immer wieder Selbstmordabsichten und hat schwer psychische Probleme."

Ihr Mandant habe bei Eskalationen immer die Rettung und Polizei gerufen und sei dann kurzzeitig auf Distanz zum Opfer gegangen. "Dass er sie töten wollte, weil sie zu wenig Alkohol vom Einkaufen mitgenommen habe, wie die Frau sagte, ist nicht nachvollziehbar." Denn noch zwei Stunden vor der Tat habe man bei einer Pizzeria nicht nur Essen, sondern auch sechs Dosen Bier und zwei Flaschen Wein geordert.

Mann glaubte an "Pathologenwitz"

Der Angeklagte selbst betonte heute, dass es am Tag der Tat keinen Streit gab. Er habe sich nach dem Essen auf die Couch gelegt und sei eingeschlafen. Als er munter wurde, sei seine Freundin neben ihm gelegen - mit dem Messer in der Brust. "Anfangs hab ich geglaubt, sie macht einen blöden Pathologen-Witz", sagte er. Seine Freundin habe nämlich ein Faible für Krimi- und Pathologieserien gehabt und sich auch als Ärztin ausgegeben. "Aber dann hab ich bemerkt, das sie röchelt und keine Luft bekommt. Da hab ich das Messer herausgezogen und die Rettung angerufen."

Dass er beim Notruf sagte, er habe gerade seine Lebensgefährtin umbringen wollen, sei dem Schock geschuldet gewesen, erklärte seine Verteidigerin. "Wie er das Messer in der Brust gesehen hat, hat er in einer ersten Reaktion geglaubt, dass er das gewesen sein muss."

Das Urteil wird am Abend erwartet.